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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es konnten nicht alle der vorgesehenen Maßnahmen der Finanzverwaltung in Folge der nicht vorhersehbaren Entwicklungen und massiven Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 umgesetzt werden. Dies betraf in erster Linie die geplanten Kontrollmaßnahmen im Außendienst, da diese in Folge der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt und nur dort wo es unbedingt erforderlich war, durchgeführt werden konnten. Trotz dieser Umstände konnte mit den Kontrollen und Erfolgen der Finanzpolizei sowie mit einer Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben von mehr als 93 % ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und letztlich der Stärkung der Abgabenmoral erreicht werden.
Des Weiteren haben die im Jahr 2020 fortgeführten und ausgebauten Services für die Kundinnen und Kunden wie z. B. die Terminvereinbarung, der Einsatz des Chatbots „Fred“ und die verbesserte Benutzerfreundlichkeit von FinanzOnline dazu beigetragen, den Prozess der Abgabenerhebung weiter zu vereinfachen und ein hohes Niveau der Abgabencompliance sicherzustellen.
Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung gibt die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Durch die Mitarbeit der Expertinnen und Experten der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung in unterschiedlichen Projekten und Netzwerken von internationalen Organisationen und der Fortführung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Vorjahre konnte ein wesentlicher Beitrag zur Zielerreichung einer effektiven internationalen Betrugsbekämpfung geleistet werden. Darüber hinaus wurden mit den Arbeiten für das Inkrafttreten der Modernisierung der österreichischen Finanzverwaltung die organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und effektive Organisationstruktur vorbereitet.
Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.