MASSNAHME
Gestaltung der Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentw. der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance
Gestaltung der Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentwicklung der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zeitnahe Erledigung von Bürger- und Bürgerinnenanbringen (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung L1)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
25 Kalendertage
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
24 Kalendertage
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Maximale Erledigungsdauer von L1: 30 Kalendertage
Erläuterung der Entwicklung
Der angestrebte Zielwert konnte merklich unterschritten werden und der Erfolg des Jahres 2019 (24 Kalendertage) annähernd beibehalten werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig