MASSNAHME
Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. des BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (FINDOK)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
99,2%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
Durch laufende Fort- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie durch Optimierung der Übersichtlichkeit der Finanzdokumentation (FINDOK) zur Ermöglichung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist die Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen gegeben.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
99,33
Quelle
Rechtsmittelinformationssystem
Berechnungsmethode
Verhältnis der im Jahr 2020 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2020