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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit Beginn des Jahres 2021 ist die Modernisierung der österreichischen Finanzverwaltung, die organisatorische Voraussetzung für eine zeitgemäße und effektive Organisationsstruktur, in Kraft getreten.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben auch im Jahr 2021 die Erreichung der geplanten Maßnahmen der Finanzverwaltung beeinflusst. Betroffen waren insbesondere die Kontrollmaßnahmen im Außendienst, die aufgrund der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen nur eingeschränkt vollzogen werden konnten. Des Weiteren wurden zusätzliche und in der Vergangenheit nicht geplante Aufgaben von den Außendienstorganen übernommen. So wurden im Jahr 2021 rund 33.000 Ergänzungsgutachten zum COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) erstellt und an den Fördergeber übermittelt.

Obwohl die Außendienstmaßnahmen pandemiebedingt nicht im vorgesehenen Ausmaß durchgeführt werden konnten, konnte mit den Kontrollen und Erfolgen der Finanzpolizei unter anderem im Bereich der Kurzarbeitskontrollen sowie mit einer Verbesserung der Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben von fast 96 % auch 2021 ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und letztlich der Stärkung der Abgabenmoral erreicht werden.

Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.

Das Wirkungsziel trägt auch zur Umsetzung von Unterziel 17.1 der UN-Nachhaltigkeitsziele bei („Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern“).