MASSNAHME
Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen.
Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen (Betrugsbekämpfung)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kontrollierte Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
28.247Anzahl
Zielzustand
27.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung wurden gemeinsam mit der Finanzstrafbehörde organisatorisch zu einem Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) zusammengeführt. Angesichts der Vielzahl an Corona-Hilfen des Staates war es wichtig, konsequent gegen jene vorzugehen, die sich hier bereichern wollten. Daher überprüfte die Finanzpolizei 2021 über 5.000 Betriebe, die pandemiebedingt Beihilfen für Kurzarbeit beantragt hatten. Parallel dazu nahm die Finanzpolizei auch alle anderen gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Ahndung von Schwarzarbeit und Abgabenbetrug wahr.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
28.081
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl der kontrollierten Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen