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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

2022
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit Beginn des Jahres 2021 ist die Modernisierung der österreichischen Finanzverwaltung, die organisatorische Voraussetzung für eine zeitgemäße und effektive Organisationsstruktur, in Kraft getreten. Bedingt durch umfassende Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Finanzverwaltung (z. B. Aussetzen der Anspruchsüberprüfungsschreiben in der Familienbeihilfe und damit einhergehende Arbeitsrückstände, Durchführung zahlreicher, umfassender COFAG-Ergänzungsgutachten) konnte das volle Potential der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung noch nicht ausgeschöpft werden.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben auch noch im Jahr 2022 die Erreichung der geplanten Maßnahmen der Finanzverwaltung beeinflusst. Betroffen waren insbesondere die Kontrollmaßnahmen im Außendienst, die aufgrund der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen teilweise eingeschränkt vollzogen werden konnten. Des Weiteren wurden zusätzliche und in der Vergangenheit nicht geplante Aufgaben von den Außendienstorganen übernommen. So wurden im Jahr 2022 rund 47.000 Ergänzungsgutachten zum COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) erstellt und an den Fördergeber übermittelt.
Bei der zeitgerechten Abgabenentrichtung konnte mit einer Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben von mehr als 97 % das angestrebte Niveau, welches in den Jahren vor der Pandemie bestanden hat, erreicht werden. Obwohl die Außendienstmaßnahmen nicht im vorgesehenen Ausmaß durchgeführt werden konnten, konnte mit den Kontrollen und Erfolgen des Zolls oder der Finanzpolizei unter anderem im Bereich der kontrollierten Betriebe sowie mit der Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und letztlich der Stärkung der Abgabenmoral erreicht werden.

Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.

Das Wirkungsziel trägt auch zur Umsetzung von Unterziel 17.1 der UN-Nachhaltigkeitsziele bei („Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern“).