MASSNAHME
Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe (Findok)-Erfassung, Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (Findok)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zeitnahe Veröffentlichung der Entscheidungen in der Findok
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
42Tage
Zielzustand
30Tage
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund unzureichender personeller Ressourcen in der Evidenzstelle konnte der Zielwert der Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidung bis zu deren Veröffentlichung in der Findok nicht erreicht werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
30
Quelle
Rechtsmittelinformationssystem und Findok
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidungen bis zu deren Veröffentlichung in der Findok