MASSNAHME
Senkung der Steuer- und Abgabenquote, insbesondere durch Senkung des Eingangssteuersatzes
Senkung der Steuer- und Abgabenquote, insbesondere durch Senkung des Eingangssteuersatzes
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein Konzept und ein legistischer Erstentwurf werden erarbeitet
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 96/2020, wurde der Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend ab 01.01.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.01.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Ministerratsvortrag vom 30.01.2020 sieht als Entlastungsmaßnahme eine Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung der Legistik im BMF und parlamentarische Beschlussfassung.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde zur Entlastung von Niedrigverdienerinnen bzw. Niedrigverdienern und Familien die erste Stufe der Tarifsenkung bereits im Jahr 2020 umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig