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MASSNAHME

Senkung der Steuer- und Abgabenquote, insbesondere durch Senkung des Eingangssteuersatzes

Senkung der Steuer- und Abgabenquote, insbesondere durch Senkung des Eingangssteuersatzes

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ein Konzept und ein legistischer Erstentwurf werden erarbeitet

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 96/2020, wurde der Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend ab 01.01.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Ministerratsvortrag vom 30.01.2020 sieht als Entlastungsmaßnahme eine Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Erarbeitung der Legistik im BMF und parlamentarische Beschlussfassung.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde zur Entlastung von Niedrigverdienerinnen bzw. Niedrigverdienern und Familien die erste Stufe der Tarifsenkung bereits im Jahr 2020 umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig