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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit Aufkommensrelevanz

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine Betrachtung des Bruttoinlandsprodukts in verketteten Volumenindizes als Maß der realen Wirtschaftsleistung zeigt für das Jahr 2020 einen Rückgang von 6,6 % (Quelle: Statistik Austria, Bruttoinlandsprodukt nach Wirtschaftsbereichen, real).

Die COVID-19-Pandemie hat eine erhebliche Rezession des heimischen (wie auch des globalen) Wirtschaftswachstums verursacht, die sich in sämtlichen Wirtschaftsdaten widerspiegelt. Die von der Bundesregierung initiierten und maßgeblich vom BMF, auch im Bereich der indirekten Förderungen (Steuern und Abgaben), mitgetragenen Corona-Hilfsmaßnahmen haben die massiven und vielfachen Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abgefedert: Österreich hat im Jahr 2020 mit fast 2.600 EUR pro Kopf mehr als doppelt so hohe COVID-Hilfen ausbezahlt bzw. gewährt wie Deutschland oder die Schweiz. Österreich schneidet demnach im europäischen Vergleich ausgesprochen positiv ab (Quelle: ECO Austria, Endbericht COVID-19 Maßnahmen, März 2021).

Kennzahl 1 (Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking) und Kennzahl 2 (Platzierung Österreichs im Global Competitiveness Report) weisen keine Istzustände 2020 auf, weil die entsprechenden Daten von Seiten der veröffentlichenden Stellen für das vergangene Jahr nicht zur Verfügung gestellt wurden. Positiv hervorzuheben ist das hohe Volumen gutgeschriebener Forschungsprämien (Kennzahl 3) sowie der beträchtliche Zuwachs alternativer Antriebe an PKW-Neuzulassungen (Kennzahl 4). Darin zeigt sich einerseits die Bedeutung Österreichs als Forschungsstandort und die gut funktionierende steuerliche Forschungsförderung sowie andererseits die Erzielung signifikanter Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors.

Eine Beurteilung des Ziels der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens lässt dennoch eine Zielerreichung „zur Gänze“ als vertretbar erscheinen, da im vergangenen „Krisenbewältigungsjahr“ – gerade auch im Bereich der UG 16 – Maßnahmen getroffen wurden, die essenziell im Hinblick auf die weitergehende Annäherung an das Wirkungsziel sind, wie bspw. die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 96/2020, vorgesehene degressive Abschreibung und beschleunigte Gebäudeabschreibung oder die Einführung eines befristeten Verlustrücktrages. Trotz der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie und der durch sie erforderlich gewordenen (temporären) steuerlichen „Spezialregelungen“, konnten einige Schlüsselprojekte aus dem Regierungsprogramm verwirklicht werden (z. B. Senkung des Eingangssteuersatzes, Ökologisierung der Flugabgabe). Im Jahr 2020 wurden insgesamt Maßnahmen umgesetzt oder auf den Weg gebracht, die Impulse für nachhaltiges Wirtschaftswachstum durch Investitions- und Innovationsanreize bieten, die steuerliche Belastung von Arbeit verringern, gezielt von der Krise besonders getroffene Branchen stützen und der weiteren Ökologisierung des Steuersystems dienen.

Gesamt betrachtet werden mit dem Wirkungsziel insbesondere Beiträge zu den SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“, Ziel 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ und Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ geleistet. Dies gründet sich vor allem auf steuerentlastende Reformen, Forschungsförderung sowie ökologische Komponenten österreichischer Steuerpolitik und wird u. a. in den zugrundliegenden Kennzahlen aufgegriffen.