Eine Betrachtung des Bruttoinlandsprodukts in verketteten Volumenindizes als Maß der realen Wirtschaftsleistung zeigt für das Jahr 2021 einen Zuwachs von 4,5 % (Quelle: Statistik Austria, Bruttoinlandsprodukt nach Wirtschaftsbereichen, real). Nach dem pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 ist somit eine Erholung der heimischen Wirtschaft festzustellen. Nichtsdestotrotz stand auch im Jahr 2021 die Steuerlegistik zu großen Teilen im Zeichen der fortgesetzten Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Gleichzeitig konnte aber auch eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, die den im gegenständlichen Wirkungsziel enthaltenen Zielsetzungen nachhaltig dienlich sind. Beispielhaft sei das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 3/2021, genannt, welches Erleichterungen für Kleinunternehmer und Arbeitnehmer sicherstellt, aber etwa auch im Sinne ökologischer Lenkungsüberlegungen eine USt-Senkung für Reparaturdienstleistungen vorsieht oder der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung dient. Auch weitere Ökologisierungsschritte wurden gesetzt (z. B. Ökologisierung der NoVA, Ausweitung des „Jobtickets“, Anpassungen im Sachbezugsrecht mit BGBl. I Nr. 18/2021). Eine wichtige Anpassung des Steuerrechts an moderne Arbeitsrealitäten erfolgte mit der Einführung eines „Home-Office-Modells“ sowie eines Arbeitsplatzpauschales für Selbständige. Vor allem ab der zweiten Jahreshälfte wurden die legistischen Arbeiten an der ökosozialen Steuerreform 2022 konkretisiert. Kennzahl 1 (Platzierung Österreichs im Global Competitiveness Report) weist keinen Istzustand auf, weil der Bericht 2021 zum Abschluss der Evaluierung nicht publiziert worden war. Dies entspricht nicht der Praxis der vergangenen Jahre, in welchen der Bericht stets zeitgerecht erschien. Im vergangenen Evaluierungsjahr 2020 ist der Bericht als „Special Report“ ohne Ranking erschienen. Positiv hervorzuheben ist das verhältnismäßig hohe Volumen gutgeschriebener Forschungsprämien (Kennzahl 2) sowie der beträchtliche Zuwachs alternativer Antriebe an PKW-Neuzulassungen (Kennzahl 3). Darin zeigt sich einerseits die Bedeutung Österreichs als Forschungsstandort und die gut funktionierende steuerliche Forschungsförderung sowie andererseits die Erzielung signifikanter Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Eine Beurteilung des Ziels der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens lässt trotz einer ressortseitig nicht zu steuernden fehlenden Verfügbarkeit eines Indikators eine „überplanmäßige“ Zielerreichung als vertretbar erscheinen.
Gesamt betrachtet werden mit dem Wirkungsziel insbesondere Beiträge zu den SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“, Ziel 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ und Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ geleistet. Dies gründet sich vor allem auf steuerentlastende Reformen, Forschungsförderung sowie ökologische Komponenten österreichischer Steuerpolitik und wird u. a. in den zugrundeliegenden Kennzahlen aufgegriffen.