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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit Aufkommensrelevanz.

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Wirtschaftsleistung lag im vierten Quartal 2022 real um 2,6 % über dem Vorjahresquartal. Insgesamt ist die Wirtschaft im Jahr 2022 real um 5,0 % gewachsen. In der ersten Jahreshälfte 2022 war ein stärkeres Wachstum zu verzeichnen, das sich im zweiten Halbjahr etwas abkühlte. Vor allem im Dienstleistungsbereich zeigten sich Aufholeffekte, nachdem dieser besonders stark von der COVID-19-Pandemie betroffen war (Quelle: Pressemitteilung 13 014-042/23 der Statistik Austria). Ansonsten war das Jahr 2022 von bekannten Krisen geprägt, insb. verschärften sich ab Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine schon zuvor bestehende Lieferschwierigkeiten, Nachschubengpässe in der Industrie und dergleichen. Besorgniserregend ist die Entwicklung der Inflation im Euroraum, Österreich ist hiervon stark betroffen. Im Herbst 2022 wurde mit 11,6 % ein Inflationsrekord registriert, seither ist die Inflation wieder zurückgegangen (Quelle: Europäische Zentralbank (EZB), HICP inflation rate (Harmonisierter Verbraucherpreisindex), Austria). Anfang des Jahres 2022 wurde ein steuerliches Entlastungspaket im Ausmaß von rd. 4 Mrd. Euro vorgesehen um bereits frühzeitig auf vor allem steigende Energiepreise zu reagieren. Im Februar 2022 ist die ökosoziale Steuerreform in Kraft getreten, mit der beispielsweise die zweite und die dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt wurden. Das Gesamtentlastungsvolumen dieses Gesetzespakets beträgt rd. 18 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025. Mit der ökosozialen Steuerreform und dem nationalen Emissionszertifikatehandel wird ein zentraler Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, auch im Sinne des nachhaltigen Entwicklungsziels 13, der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen, geleistet. Weitere (u. a. steuerpolitische) Schwerpunkte zur Abfederung der Teuerungsfolgen bildeten drei akkordierte Teuerungs-Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026. Das erste Paket enthielt kurzfristige Sofortmaßnahmen, die vor allem auf von der Inflation besonders schwer betroffene Gruppen abzielten. Im Bereich des Steuerrechts wurde zur Entlastung von Bezieherinnen und Beziehern niedriger Einkommen ein Teuerungsabsetzbetrag vorgesehen. Der Klimabonus wurde erhöht und zusätzlich ein Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Die mit der ökosozialen Steuerreform vorgesehene Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages wurde auf 01.01.2022 vorgezogen. Das Kernstück des zweiten und dritten Teuerungs-Entlastungspakets bildet die Abschaffung der kalten Progression. Damit gelang der amtierenden Bundesregierung nach über 30 Jahren Ankündigung und Verhandlung ein Meilenstein österreichischer Steuerpolitik. In Summe kann festgehalten werden, dass – auch von steuerpolitischer Seite – frühzeitig und umfassend auf die Teuerungsbelastung reagiert wurde und zur Absicherung von Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätzen (UN-Nachhaltigkeitsziele 8, 9, 12 und 13, insb. Unterziele 8.2, 8.3, 8.5, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 und 9.5, 12.2, 12.6 sowie 12.c und 13.2) beigetragen wurde. Auf Kennzahlenebene ist festzustellen, dass – entgegen anderer Erwartungen – der Global Competitiveness Report (Kennzahl 1) nach wie vor nicht publiziert und daher in Hinkunft als Kennzahl entfallen wird. Bei den Forschungsprämien (Kennzahl 2) ist ein Rückgang zu verzeichnen (keine Zielerreichung), der jedoch als eine Annäherung an das Vorkrisenniveau (COVID-19-Krise) interpretiert wird. Bei den alternativen Antrieben (Kennzahl 3) wie auch beim Absatz von PV-Anlagen (Kennzahl 4) ergibt sich eine überplanmäßige Zielerreichung. Gerade in den Bereichen emissionsfreie Mobilität wie auch Energiegewinnung aus Photovoltaik werden mit steuerlichen Mitteln wichtige Beiträge zum Klima- und Umweltschutz geleistet. Fahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 g CO₂ pro Kilometer sind z. B. hinsichtlich des Sachbezugs befreit, können schneller abgeschrieben werden, sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die Energiegewinnung mittels Photovoltaik ist ebenfalls umfassend begünstigt. Zuletzt wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 eine Einkommensteuerbefreiung von Einkünften natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus PV-Anlagen vorgesehen, wenn die Engpassleistung der Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Auch ist selbst erzeugte und verbrauchte Energie aus erneuerbaren Energieträgen (wie eben Photovoltaik) von der Elektrizitätsabgabe befreit. Im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen besteht ein bereits dichtes Netz und Österreich ist, im Sinne der Rechtssicherheit und Vernetzung mit anderen Staaten, ein verlässlicher Partner in internationalen Steuerfragen. Gesamthaft erscheint eine Beurteilung des Wirkungsziels als „überwiegend erreicht“ daher sachgerecht.