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MASSNAHME

Inkrafttreten der gesetzlich verankerten etappenweisen Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform

Inkrafttreten der gesetzlich verankerten etappenweisen Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform, die u. a. einen Preis für CO₂-Emissionen einführt, der bis 2030 eine Reduzierung der jährlichen CO₂-Emissionen um mindestens 2,6 Mio. Tonnen (im Vergleich zu 2019) bewirkt

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung der ökosozialen Steuerreform

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Mit BGBl. I Nr. 10/2022 ist das Ökosoziale Steuerreformgesetz in Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Generell in Frage kommende Instrumente für die Bepreisung von CO₂ wurden im Hinblick auf ihre bestmögliche ökologische und ökonomische Eignung geprüft.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Eine ökosoziale Steuerreform im Sinne des Regierungsübereinkommens sowie des österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes mit einem effizienten und verursachergerechten System einer CO₂-Bepreisung wurde umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) ist ein Teil des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 und sieht eine Bepreisung jener Treibhausgasemissionen vor, die durch die Nutzung von Kohle, Erdgas und Erdölprodukten (Mineralöle, Kraft- und Heizstoffe) entstehen und nicht bereits im Rahmen des europäischen Emissionshandels erfasst werden. Angeknüpft wird am Inverkehrbringen, auf den tatsächlichen Einsatz der Brennstoffe kommt es nicht an. Die operative Phase des Emissionszertifikatehandels hat mit Oktober 2022 eingesetzt (die ursprünglich geplante Einführung mit Juli 2022 wurde aufgrund der Teuerung verschoben). Bis Ende des Jahres 2022 betrug der CO₂-Preis 30 Euro, ab dem Jahr 2023 beträgt der Preis 32,50 Euro pro Tonne CO₂. Der primäre Ausgleich für die Bevölkerung erfolgt durch die Auszahlung eines regionalen Klimabonus von bis zu 200 Euro, im Jahr 2022 wurde ein erhöhter Klimabonus von 250 Euro (kombiniert mit einem Teuerungsbonus in Höhe von 250 Euro) ausbezahlt. Spezifische Kompensationsmechanismen sind für die Wirtschaft vorgesehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze