Vorhaben
Änderung der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung 2013
Änderung der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung 2013
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -200.228
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vereinfachung und Entlastung von Gastwirten durch höhere Pauschalierung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Inanspruchnahme der Pauschalierungsmöglichkeit für Gastwirte
Ausgangszustand 2020:
Die Obergrenze der Vorjahresumsätze für die Inanspruchnahme einer Gastwirte-Pauschalierung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA € 255.000. Die innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung bestehende Grundpauschale beträgt 10 %, höchstens € 25.500, mindestens € 3.000. Bereits rund 4.000 Gastwirte nutzen die Pauschalierungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA.
Zielzustand 2025:
Ab Inkrafttreten der Verordnung ist eine Pauschalierung für Gastwirte mit einem Vorjahresumsatz von bis zu € 400.000 zulässig. Die Grundpauschale ist auf 15 % angehoben. Die Anzahl an Nutzern der Pauschalierungsmöglichkeit liegt zum Evaluierungszeitpunkt über der Anzahl zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA.
Istzustand 2025:
In den Jahren 2020 bis 2024 entwickelte sich die Anzahl an Betrieben, die von der Pauschalierungsmöglichkeit für Gastwirte Gebrauch gemacht haben, wie folgt: - 2020: 6.439 Betriebe - 2021: 7.454 Betriebe - 2022: 7.895 Betriebe - 2023: 7.801 Betriebe - 2024: 3.969 Betriebe (Auswertungsstand November 2025) Im Vergleich zum Ausgangszustand zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA, als rund 4.000 Gastwirte die Pauschalierung nutzten, zeigt sich eine deutliche Zunahme der Inanspruchnahme, die sich in den Jahren 2021 bis 2023 auf nahezu das Doppelte beläuft. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben als "zur Gänze erreicht" bewertet.
Datenquelle:
BMF-interne Auswertung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Anpassung des Mobilitätspauschale
Ausgangszustand 2020:
Die innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung bestehende Mobilitätspauschale beträgt 2 %, höchstens € 5.100.
Zielzustand 2025:
Die Mobilitätspauschale ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde auf 6 %, 4 % bzw. 2 % angehoben.
Istzustand 2025:
Zum Zeitpunkt der Evaluierung der WFA beläuft sich die Mobilitätspauschale abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde auf: - 6 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit höchstens 5.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 24.000. - 4 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 5.000, aber höchstens 10.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 16.000. - 2 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 8.000.
Datenquelle:
BGBl. II Nr. 559/2020
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anhebung der Umsatzgrenze bis zu der eine Pauschalierung möglich ist
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gastwirte können – sofern sie aufgrund höherer Umsätze nicht bilanzierungspflichtig sind – bei der Ermittlung ihres steuerlichen Gewinns Pauschalierungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden bestimmte Betriebsausgaben mit pauschalen Beträgen erfasst. Durch die Anhebung wird die Umsatzgrenze von bisher € 255.000 auf künftig € 400.000 angehoben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anhebung der Grundpauschale
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung deckt die Grundpauschale die meisten Betriebsausgaben ab. Diese soll von 10 %, höchstens € 25.500, mindestens € 3.000, auf 15 %, mindestens jedoch € 6.000 und höchstens € 60.000, angehoben werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anhebung der Mobilitätspauschale
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung deckt die Mobilitätspauschale die Kfz-Kosten, die Kosten für Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie die Reisekosten des Unternehmers ab. Derzeit beträgt sie 2 %, höchstens € 5.100. Gestaffelt nach Einwohnerzahl soll die Mobilitätspauschale erhöht werden:
– 6 %, höchstens jedoch € 24.000, für Betriebe in Gemeinden mit höchstens 5.000 Einwohnern
– 4 %, höchstens jedoch € 16.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 5.000 bis höchstens 10.000 Einwohnern
– 2 %, höchstens jedoch € 8.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Um die Wirkung der Abgabe seriös beurteilen zu können, wäre es erforderlich, ein kontrafaktisches Szenario zu erstellen. Diese präzise Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten nicht möglich. Die mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen finanziellen Mittel wurden gemäß dem Prinzip der Budgetwahrheit in den Bundesvoranschlägen (UG 16) berücksichtigt.
Die Verteilung auf die Gebietskörperschaften erfolgt, wie auch im Rahmen der WFA, anhand von folgendem Verteilungsschlüssel:
ESt (alle Einhebungsformen) und KöSt: Bund: 66,742 %, Länder: 21,177 %, Gemeinden: 12,081 %:
2021: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2022: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2023: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2024: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Strukturdaten von Österreichs Gastronomiebetrieben verdeutlichen die Bedeutung von Vereinfachungsmöglichkeiten für kleine Betriebe. Zuletzt weisen Branchenanalysen (WKO, 2025) darauf hin, dass der wirtschaftliche Druck in der Gastronomie zunimmt. Dies macht die Bedeutung von steuerlichen Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen besonders bedeutsam, da sie zu einer wesentlichen administrativen Entlastung von kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitern führen.
Im Rahmen der WFA wurde ein Entlastungspotenzial im Ausmaß von ca. 3 Stunden für bis zu 20.000 Unternehmen angenommen. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ausfiel, lässt sich mangels verfügbarer Daten nicht quantifizieren.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Wie die Branchendaten der WKO zeigen (Sept. 2025), handelt es sich bei über 90 % der Unternehmen um kleine Gastronomiebetriebe (bis zu 9 Beschäftigte), die besonders von der Entlastungsmaßnahme (höhere Umsatzgrenze, höhere Grund- und Mobilitätspauschale) profitieren. Insbesondere zwischen 2020 und 2023 wurde die Pauschalierungsmöglichkeit von einer gestiegenen Zahl von Gastronomiebetrieben in Anspruch genommen, was zu einer breiten steuerlichen Entlastung führte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- WKO: Aktuelle Branchenanalyse zeigt: Wirtschaftlicher Druck in der österreichischen Gastronomie nimmt weiter zu
- WKO: Gastronomie: Branchendaten
- Statistik Austria (2025): Dienstleistungssektor im Jahr 2024 mit Umsatzplus
- Statistik Austria (2024): Dienstleistungssektor im 4. Quartal 2023 mit Umsatzplus