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Vorhaben

Änderung der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung 2013

Änderung der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung 2013

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -200.228

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Ausbreitung des Coronavirus und die für die Bekämpfung der COVID-19-Folgen notwendigen Maßnahmen stellen für die Menschen in persönlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht eine historische Belastungsprobe dar.

Die Bundesregierung hat sehr rasche und klare Schritte gesetzt, um sowohl die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie als auch ihre wirtschaftlichen Folgen bestmöglich abzufedern. Auch weiterhin ist es oberstes Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen, Arbeitsplätze zu retten und die gravierenden ökonomischen Auswirkungen einzudämmen.

Die Unterstützung für die von der Krise besonders betroffenen Gastronomiebetriebe rückt dabei in den Vordergrund. Durch eine Ausweitung der Pauschalierung soll steuerliche Erleichterung geschaffen werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auch auf den ländlichen Raum gelegt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen des Regierungsprogramms 2020–2024 „Aus Verantwortung für Österreich“. Es trägt zur steuerlichen Entlastung und Entbürokratisierung von Betrieben bei und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Im Kontext der COVID-19-Pandemie war es außerdem ein zentraler Schwerpunkt der Bundesregierung, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern, Arbeitsplätze zu sichern und besonders betroffene Branchen – wie das Gastgewerbe – gezielt zu unterstützen. Die Ausweitung der Pauschalierung bewirkt eine unmittelbare steuerliche Entlastung und administrative Vereinfachung für Gastronomiebetriebe und trägt somit zur Stabilisierung der Branche sowie zur Stärkung des ländlichen Raums bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vereinfachung und Entlastung von Gastwirten durch höhere Pauschalierung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Inanspruchnahme der Pauschalierungsmöglichkeit für Gastwirte

Ausgangszustand 2020:

Die Obergrenze der Vorjahresumsätze für die Inanspruchnahme einer Gastwirte-Pauschalierung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA € 255.000. Die innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung bestehende Grundpauschale beträgt 10 %, höchstens € 25.500, mindestens € 3.000. Bereits rund 4.000 Gastwirte nutzen die Pauschalierungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA.

Zielzustand 2025:

Ab Inkrafttreten der Verordnung ist eine Pauschalierung für Gastwirte mit einem Vorjahresumsatz von bis zu € 400.000 zulässig. Die Grundpauschale ist auf 15 % angehoben. Die Anzahl an Nutzern der Pauschalierungsmöglichkeit liegt zum Evaluierungszeitpunkt über der Anzahl zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA.

Istzustand 2025:

In den Jahren 2020 bis 2024 entwickelte sich die Anzahl an Betrieben, die von der Pauschalierungsmöglichkeit für Gastwirte Gebrauch gemacht haben, wie folgt: - 2020: 6.439 Betriebe - 2021: 7.454 Betriebe - 2022: 7.895 Betriebe - 2023: 7.801 Betriebe - 2024: 3.969 Betriebe (Auswertungsstand November 2025) Im Vergleich zum Ausgangszustand zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA, als rund 4.000 Gastwirte die Pauschalierung nutzten, zeigt sich eine deutliche Zunahme der Inanspruchnahme, die sich in den Jahren 2021 bis 2023 auf nahezu das Doppelte beläuft. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben als "zur Gänze erreicht" bewertet.

Datenquelle:
BMF-interne Auswertung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Anpassung des Mobilitätspauschale

Ausgangszustand 2020:

Die innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung bestehende Mobilitätspauschale beträgt 2 %, höchstens € 5.100.

Zielzustand 2025:

Die Mobilitätspauschale ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde auf 6 %, 4 % bzw. 2 % angehoben.

Istzustand 2025:

Zum Zeitpunkt der Evaluierung der WFA beläuft sich die Mobilitätspauschale abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde auf: - 6 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit höchstens 5.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 24.000. - 4 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 5.000, aber höchstens 10.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 16.000. - 2 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch € 8.000.

Datenquelle:
BGBl. II Nr. 559/2020

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anhebung der Umsatzgrenze bis zu der eine Pauschalierung möglich ist

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gastwirte können – sofern sie aufgrund höherer Umsätze nicht bilanzierungspflichtig sind – bei der Ermittlung ihres steuerlichen Gewinns Pauschalierungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden bestimmte Betriebsausgaben mit pauschalen Beträgen erfasst. Durch die Anhebung wird die Umsatzgrenze von bisher € 255.000 auf künftig € 400.000 angehoben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anhebung der Grundpauschale

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung deckt die Grundpauschale die meisten Betriebsausgaben ab. Diese soll von 10 %, höchstens € 25.500, mindestens € 3.000, auf 15 %, mindestens jedoch € 6.000 und höchstens € 60.000, angehoben werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anhebung der Mobilitätspauschale

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Innerhalb der Gastwirte-Pauschalierung deckt die Mobilitätspauschale die Kfz-Kosten, die Kosten für Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie die Reisekosten des Unternehmers ab. Derzeit beträgt sie 2 %, höchstens € 5.100. Gestaffelt nach Einwohnerzahl soll die Mobilitätspauschale erhöht werden:
– 6 %, höchstens jedoch € 24.000, für Betriebe in Gemeinden mit höchstens 5.000 Einwohnern
– 4 %, höchstens jedoch € 16.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 5.000 bis höchstens 10.000 Einwohnern
– 2 %, höchstens jedoch € 8.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-200.228

Tsd. Euro

Plan

-200.228

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-200.228

Tsd. Euro

Plan

-200.228

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

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0

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

0

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Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-200.228

Tsd. Euro

Plan

-200.228

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Erträge

Ist

0

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Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

0

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Ergebnis

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Plan

-50.057

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Transferaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Plan

0

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

Ist

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Um die Wirkung der Abgabe seriös beurteilen zu können, wäre es erforderlich, ein kontrafaktisches Szenario zu erstellen. Diese präzise Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten nicht möglich. Die mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen finanziellen Mittel wurden gemäß dem Prinzip der Budgetwahrheit in den Bundesvoranschlägen (UG 16) berücksichtigt.

Die Verteilung auf die Gebietskörperschaften erfolgt, wie auch im Rahmen der WFA, anhand von folgendem Verteilungsschlüssel:
ESt (alle Einhebungsformen) und KöSt: Bund: 66,742 %, Länder: 21,177 %, Gemeinden: 12,081 %:

2021: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2022: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2023: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)
2024: € 75 Mio. (€ 50 Mio.; € 16 Mio.; € 9 Mio.)

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Strukturdaten von Österreichs Gastronomiebetrieben verdeutlichen die Bedeutung von Vereinfachungsmöglichkeiten für kleine Betriebe. Zuletzt weisen Branchenanalysen (WKO, 2025) darauf hin, dass der wirtschaftliche Druck in der Gastronomie zunimmt. Dies macht die Bedeutung von steuerlichen Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen besonders bedeutsam, da sie zu einer wesentlichen administrativen Entlastung von kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitern führen.
Im Rahmen der WFA wurde ein Entlastungspotenzial im Ausmaß von ca. 3 Stunden für bis zu 20.000 Unternehmen angenommen. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ausfiel, lässt sich mangels verfügbarer Daten nicht quantifizieren.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Wie die Branchendaten der WKO zeigen (Sept. 2025), handelt es sich bei über 90 % der Unternehmen um kleine Gastronomiebetriebe (bis zu 9 Beschäftigte), die besonders von der Entlastungsmaßnahme (höhere Umsatzgrenze, höhere Grund- und Mobilitätspauschale) profitieren. Insbesondere zwischen 2020 und 2023 wurde die Pauschalierungsmöglichkeit von einer gestiegenen Zahl von Gastronomiebetrieben in Anspruch genommen, was zu einer breiten steuerlichen Entlastung führte.

Gesamtbeurteilung

Ziel der Novellierung der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung 2013 war die Vereinfachung und Entlastung von Österreichs Gastwirtschaft. Dies sollte insbesondere durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:
– Anhebung der Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Pauschalierung von bisher € 255.000 auf künftig € 400.000
– Anhebung des Grundpauschale von 10 %, höchstens € 25.500, mindestens € 3.000, auf 15 %, mindestens jedoch € 6.000 und höchstens € 60.000
– Anhebung des Mobilitätspauschale von derzeit höchstens 2 % (max. € 5.100) auf
– 6 %, höchstens jedoch € 24.000, für Betriebe in Gemeinden mit höchstens 5.000 Einwohnern
– 4 %, höchstens jedoch € 16.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 5.000 bis höchstens 10.000 Einwohnern
– 2 %, höchstens jedoch € 8.000, für Betriebe in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Diese Maßnahmen wurden zur Gänze umgesetzt.
Die Entwicklung von Österreichs Gastronomie in den Jahren 2020 bis 2024 war geprägt von starken Schwankungen. Nach einem COVID-bedingten Einbruch, setzte ab 2022 eine deutliche Erholung der Branche ein. Im Jahr 2023 verzeichneten österreichische Dienstleistungsunternehmen ein Umsatzplus von 5,3 % gegenüber dem Vorjahr, wobei insbesondere der Bereich Beherbergung und Gastronomie mit einem Zuwachs von 13,9 % zum positiven Gesamtergebnis beitrug. Auch im Jahr 2024 setzte sich dieser Aufwärtstrend fort: Der Sektor Beherbergung und Gastronomie war mit einem Umsatzanstieg von 4,3 % erneut einer der wichtigsten Wachstumstreiber.
In den Jahren 2020 bis 2024 entwickelte sich die Anzahl an Betrieben, die von der Pauschalierungsmöglichkeit für Gastwirte Gebrauch gemacht haben, wie folgt:
– 2020: 6.439 Betriebe
– 2021: 7.454 Betriebe
– 2022: 7.895 Betriebe
– 2023: 7.801 Betriebe
– 2024: 3.969 Betriebe (Auswertungsstand November 2025)
Die zunehmende Inanspruchnahme der Pauschalierung spiegelt diese positive wirtschaftliche Entwicklung wider und korreliert mit der stabilen Erholung der Branche in den Jahren nach der COVID-19-Pandemie. Diese positive Entwicklung ist, neben der vollständigen Umsetzung der Maßnahmen, für die Beurteilung des Vorhabens mit „zur Gänze eingetreten“ ausschlaggebend.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen