MASSNAHME
Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2021 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2020 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitgehend umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2020 zur Umsetzung des im Jahr 2016 für die Jahre 2017 bis 2021 vereinbarten Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurde festgelegt. Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2019 wurde umgesetzt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2021 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2020 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Die im Bundesjahresarbeitsprogramm vorgesehenen relevanten Maßnahmen (49 Maßnahmen auf Bundesebene und 25 auf Landesebene) konnten auf Bundesebene mehrheitlich wie geplant gestartet, fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. 16 Maßnahmen wurden bereits zur Gänze abgeschlossen. Weitere 30 Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung, drei Maßnahmen konnten innerhalb der vereinbarten Fristen nicht zur Gänze umgesetzt werden. Auf Ebene der Bundesländer konnte von 25 Maßnahmen lediglich zwei Maßnahmen innerhalb der vereinbarten Frist nicht gänzlich umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen sind umgesetzt bzw. in Arbeit.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend