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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung e. qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen u. solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Kern dieser Reform ist die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit, die ein gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung vorsieht und somit zu einer noch intensiveren und strukturierteren Kooperation zwischen den Partnern Bund, Länder und Sozialversicherung führt. Durch die Vereinbarung der Zielsteuerung-Gesundheit wird die Gesundheitsversorgung stärker an den zukünftigen Erfordernissen (demographische Entwicklung, technische Fortschritt u. a. m.) ausgerichtet und dadurch auch die nachhaltige Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitssystems sichergestellt. Für die Jahre ab 2017 wurden die Vereinbarungen, Ziele und Maßnahmen aktualisiert und Schwerpunkte der 2. Zielsteuerungsperiode (2017 bis 2021) festgelegt, wie insbesondere die Stärkung und den Ausbau der Primärversorgung, die Forcierung von tagesklinischer und ambulanter Leistungserbringung in den Spitälern zur Entlastung des stationären Bereichs, die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Messung der Qualität, u. a. m.

Die neue Primärversorgung sieht multiprofessionelle Versorgungszentren oder -netzwerke vor, in denen Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Team zusammenarbeiten und dadurch ein größeres Behandlungsspektrum abdecken und auch längere Öffnungszeiten anbieten können. Der Ausbau der Primärversorgung ist derzeit im Gang und wird von umfangreichen Hilfestellungen und Maßnahmen im Rahmen der Gründungsinitiative unterstützt. Es ist vereinbart, dass bis Ende 2021 75 Primärversorgungseinheiten in Österreich etabliert sind. Dieser Wert wird jedoch bis Ende 2021 nicht erreicht werden können, u. a. aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Weiters wurde ein Finanzierungsmodell für den spitalsambulanten Bereich entwickelt, welches seit 2019 in allen Landesgesundheitsfonds verpflichtend anzuwenden ist. Dieses Modell wird im Zuge jährlicher Wartungen kontinuierlich weiterentwickelt. Damit wird eine weitere Leistungsverlagerung vom stationären in den tagesklinischen und spitalsambulanten Bereich unterstützt.

Durch die COVID-19-Pandemie ist das österreichische Gesundheitssystem mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert. Die Ziele und Maßnahmen der Zielsteuerung-Gesundheit wurden dennoch weiterverfolgt und umgesetzt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ausprägungen der Kennzahlen für das Jahr 2020 nur bedingt aussagekräftig sind.

Im Bereich eHealth mussten im Jahr 2020 die geplanten Weiterentwicklungsmaßnahmen aus Ressourcengründen stark reduziert bzw. pandemiebedingt stark adaptiert werden. Dies insbesondere auch deshalb, weil auf Grund entsprechender Vorgaben der Bundes-Zielsteuerungskommission das Pilotprojekt eImpfpass umgeplant werden musste. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen im Herbst bzw. parallel zu den Umplanungen wurde der bundesweite Rollout des Pilotbetriebs mit der Erfassung der Influenza-Impfungen gestartet, der zum Jahresende um COVID-19-Impfungen erweitert wurde. Dazu waren kurzfristig die technisch-organisatorischen Grundlagen für die unterschiedlichen Impfsettings, etwa durch die Bereitstellung von rund 2.000 mobilen Erfassungsgeräten, zu schaffen und die technische Infrastruktur der zentralen Anwendung entsprechend den veränderten Anforderungen anzupassen. Die Gesundheitsberatung 1450 wurde Ende Februar 2020 auch als Erstanlaufstelle für COVID-19-Verdachtsfälle bestimmt, woraus vor allem im ersten Quartal eine explosionsartige Zunahme der Kontakte resultierte. Das Anrufvolumen konnte nur durch intensive technische und personelle Aufstockungen in den dezentralen Einrichtungen bewältigt werden. Verschiedentlich wurden dem dezentralen Betrieb gesundheitsbehördliche Prozesse (z. B. Testmanagement) angelagert, zwischenzeitlich wird zumindest teilweise auch das COVID-19-Impfmanagement über die Gesundheitsberatung 1450 abgewickelt. Demzufolge waren auch bereits in Angriff genommene Weiterententwicklungsmaßnahmen niedriger zu priorisieren. Dessen ungeachtet konnte der operative Betrieb aller Anwendungen sichergestellt und die Diskussion über die mittelfristige Neuausrichtung von ELGA/eHealth gestartet werden. Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen bzw. Aufgabenverschiebungen wurde das Wirkungsziel im Jahr 2020 im Bereich eHealth überwiegend erreicht.