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MASSNAHME

Forcierung der Abfallvermeidung

Forcierung der Abfallvermeidung

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen im Rahmen der Initiative "Lebensmittel sind kostbar!"

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

20.000

t

Zielzustand

15.000

t

Erläuterung der Entwicklung

Die bislang sehr positive Entwicklung der Kennzahl basiert auf der im Jahr 2017 abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Lebensmittelhandel, in welcher die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen eine wesentliche Maßnahme darstellt. Aufgrund der Vielzahl an Aktivitäten konnte in den vergangenen Jahren der positive Trend fortgesetzt werden und von 2019 auf 2020 eine neuerliche Steigerung erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

12.500


Quelle

Hochrechnung von der WKÖ

Berechnungsmethode

Summe der von sozialen Einrichtungen übernommenen Lebensmittelmengen gemäß Erhebung des BMK im Sinne der freiwilligen Vereinbarung

Kennzahl: Kooperations- und Paktpartner der Initiative "Lebensmittel sind kostbar!"

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

90

Anzahl

Zielzustand

90

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund des gesteigerten Bewusstseins und der Aktivitäten des Umweltministeriums konnte trotz der herausfordernden Zeit die Zahl der Kooperationspartner gesteigert werden. Pandemiebedingt wurde dem Thema der Lebensmittelabfälle in den Medien vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Einerseits aufgrund der Massen an nicht verarbeiteten Lebensmittel in der Gastronomie, Hotellerie und umgekehrt aufgrund der wachsenden Anzahl an Personen, die über Sozialmärkte bzw. soziale Einrichtungen versorgt wurden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

89


Quelle

BMK

Berechnungsmethode

Anzahl der zum Ende eines jeweiligen Jahres beim BMK registrierten Kooperations- und Paktpartner

Meilenstein: Mehrweggetränkeverpackungen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Durch die intensive Fortführung der Dialoge (Verpackungsdialog, Runder Tisch zur Verringerung der Kunststoffverpackungen), teilweise mit begleitender Presseaussendungen, konnte die Akzeptanz für Mehrweggetränkeverpackungen bei den Stakeholdern gesteigert werden (erkennbar durch die Steigerung des Angebotes bzw. durch die erreichte Mehrwegquote im Jahr 2020 von 23,3 %).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mehrwegquote ist seit 2011 annähernd stabil (rund 22 %), wobei entsprechend Sozialpartnerempfehlung ein Zielwert von 22,1 % angestrebt wird; dieser wurde 2018 erreicht.

Zielzustand (Datum)

31. Oktober 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen

Erläuterung der Entwicklung

Die Mehrwegquote ist seit 2011 annähernd stabil (rund 22 %); seit 2019 sind leichte Steigerungen messbar (2019: 22,8 %; 2020: 23,3 %). Pandemiebedingt kam es zwar zu einer Reduktion des Konsums von Getränken bei Veranstaltungen und in der Gastronomie, aber da bei der gegenständlichen Quote die Abfüllung in Fässern nicht inkludiert ist, wurde diese nur gering beeinflusst.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Stakeholderdialog Umsetzung Abfallvermeidungsprogramm

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Stakeholderdialog wurde 2020 in der Form eines Großgruppenmeetings am 15. Jänner 2020 sowie dreier Kernteam-Meetings 2020 (Jänner, Juni, Oktober) fortgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der letzte Stakeholderdialog mit Gebietskörperschaften, NGOs und Sozialpartnern fand am 15.1.2020 statt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung des Stakeholderdialoges in Form von weiteren Kernteammeetings und der Großgruppe

Erläuterung der Entwicklung

Die Intensivierung des Austausches bzw. der Vernetzung der einzelnen Organisationen führte bereits zu einigen länderübergreifenden Initiativen (wie im Bereich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und im Bereich der Reparatur). Die regelmäßig hohe Beteiligung an den Dialogen ist ein weiterer Beleg für die Akzeptanz dieser Dialogrunde und für das bestehende Interesse zur Fortführung. Aufgrund der Möglichkeit der virtuellen Durchführungen konnten trotz Pandemie die Meetings wie geplant umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Reduktion der Kunststofftragetaschen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Es wurden die bewährten Medien Internet, soziale Medien und Fachmedien (wie VABÖ-Blatt und Kommunal) für die Bewusstseinsbildung bezüglich Kunststofftragetaschenverbot genutzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Durch die AWG-Novelle Rechtsbereinigung wurde ein grundsätzliches Verbot der Kunststofftragetaschen erlassen. Restbestände dürfen bis Ende 2020 abgegeben werden. Die freiwillige Vereinbarung mit Handelspartnern wurde durch das Verbot abgelöst.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Kunststofftragetaschenverbot

Erläuterung der Entwicklung

Das Verbot der Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten ist seit Jänner 2020 in Kraft. Die Abgabe der Restbestände an Konsumentinnen und Konsumenten war bis Ende 2020 zulässig. Pandemiebedingt konnte ein Teil der Restbestände (im vom Lock-down betroffenen Handelsunternehmen) nicht abgegeben werden, eine interne Verwendung ist weiterhin zulässig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig