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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Forcierung der Kreislaufwirtschaft, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgrund der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen im Abfallbereich, insbesondere hinsichtlich Abfallvermeidung und im Chemikalienbereich, ist eine positive Entwicklung festzustellen. Im internationalen Vergleich einzigartig ist auch das in Österreich seit Jahrzehnten etablierte Altlastensanierungsmodell, welches weltweit große Beachtung findet. Innerhalb der Europäischen Union gibt es kein vergleichbares Finanzierungsmodell, das zweckgebundene Abgaben aus der Abfallwirtschaft der Altlastensanierung zuführt. Auch die Ressourcenproduktivität zeigt eine positive Entwicklung. Im Bereich der Abfallvermeidung wurden in den vergangenen Jahren die Initiativen gegen den verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln und Verpackungen intensiviert. Dadurch ist es gelungen beispielsweise die Weitergabe von genussfähigen, aber nicht mehr vermarktbaren Lebensmitteln vom Einzelhandel beträchtlich zu erhöhen. Durch die intensive Fortführung der Dialoge (Verpackungsdialog, Runder Tisch zur Verringerung der Kunststoffverpackungen), teilweise mit begleitender Presseaussendungen, konnte die Akzeptanz für Mehrweggetränkeverpackungen verbessert werden (erkennbar durch die Steigerung des Angebotes). Seit 2020 sind Einweg-Kunststofftragetaschen in Österreich verboten (ausgenommen sind lediglich sehr leichte Kunststofftragetaschen, die aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und für eine Eigenkompostierung geeignet sind).
Bei der Kennzahl „Organisationen mit Umweltmanagementsystemen“ ist hingegen noch immer eine leichte Seitwärtsentwicklung zu beobachten. Daher wird das Wirkungsziel insgesamt als „überwiegend erreicht“ beurteilt. Zu betonen sind als weitere Schwerpunkte die Weiterentwicklung von Applikationen des Elektronischen Datenmanagements sowie laufende Bemühungen um Vereinfachungen im Abfallbereich für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung.
Der sorgsame und effiziente Umgang mit Rohstoffen stellt ein unverzichtbares Element für eine nachhaltige Entwicklung dar, wobei die nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen diesbezüglich einen bedeutenden Beitrag leistet. Die vergleichsweisen hohen Recyclingquoten belegen, dass Sekundärrohstoffe fixer Bestandteil der österreichischen Wirtschaft sind, die Abfallwirtschaft vermehrt als Rohstoffversorger fungiert und zwischenzeitlich zu einem essentiellen Lieferanten für einige Industriezweige geworden ist. Das Umfeld für die Weiterentwicklung zum Ressourcenmanagement und zu einer nachhaltigen Recyclingwirtschaft war pandemiebedingt 2020 zeitweise etwas instabiler und während des Lockdowns im Frühjahr 2020 konnten temporäre bzw. lokale Engpässe bei der Abnahme der Sekundärmaterialien festgestellt werden.
Mit den abfallwirtschaftlichen Aktivitäten sowie aufgrund des chemikalienrechtlichen Produktmonitorings wird die Zielerreichung insbesondere zu den SDG-Unterzielen 12.4 „Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken“ und 12.5 „Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern“ unterstützt.