Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung von Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vollzugserfahrungen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Vollzugsschwerpunkt ist abgeschlossen und in etwa plangemäß umgesetzt worden. Im Zuge der Pandemie wurde ein Fokus den Desinfektionsmitteln gewidmet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorgaben bei Alltagsgegenständen mangelhaft ist.

Zielzustand (Datum)

30. September 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Vollzugsschwerpunkt zu „Chemikalien in Alltagsgegenständen“ ist fertig konzipiert und wird ausgerollt.

Erläuterung der Entwicklung

Untersuchungen zufolge ist die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorgaben bei Alltagsgegenständen in der EU mangelhaft. Zudem existiert seit Anfang 2021 eine Meldeverpflichtung zu gefährlichen Substanzen in Produkten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Im Rahmen der nationalen Prüftätigkeiten konnte festgestellt werden, dass die generelle Einhaltung der einschlägigen Vorschriften in Österreich sehr hoch war. Das Ergebnis wird der Europäischen Kommission mitgeteilt. 2020 wurde pandemiebedingt weniger in Betrieben kontrolliert, dafür entstand zusätzlicher Aufwand im Bereich der Desinfektionsmittel.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Vollzugsschwerpunkt „Biozidprodukte“

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs "Biozidprodukte" wurde österreichweit koordiniert und von den Chemikalieninspektoraten umgesetzt. Das BMK hat das Programm begleitet und evaluiert. Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukte“ 2020 wurde somit planmäßig umgesetzt und das Programm für 2021 fertig gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukte“ 2020 ist fertig geplant.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozidprodukte“ wird umgesetzt und begleitend evaluiert.

Erläuterung der Entwicklung

Es konnte eine hohe Übereinstimmung der Produkte mit den bescheidmäßigen Auflagen festgestellt werden. Die inhaltliche Kombination mit dem Vollzugsschwerpunkt VOCs (volatile organic compounds), Lösungsmittel hat sich bewährt. Pandemiebedingt wird die zukünftige Schwerpunktplanung um Desinfektionsmittel erweitert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Biozid-Zulassung

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

2020 sind rund 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von ca. 10 Stoffen. Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt. Dies erwies sich durch die Umsetzung der Rodentizidstrategie des BMK als besonders fordernd.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2020 sind rund 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von ca. 10 Stoffen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.

Erläuterung der Entwicklung

Durch weitere Verstärkung des Biozide-Teams im Umweltbundesamt wurde auch der gestiegene Arbeitsaufwand auf Grund vermehrter Zulassungsanträge bewältigt. Pandemiebedingte Auswirkungen größeren Ausmaßes waren nicht festzustellen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze