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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der sorgsame und effiziente Umgang mit Rohstoffen stellt ein unverzichtbares Element für eine nachhaltige Entwicklung dar und die Klimaziele sind ohne Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft nicht erreichbar. Dabei stellt die nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen einen wesentlichen Baustein dar. Die vergleichsweisen hohen Recyclingquoten belegen, dass Sekundärrohstoffe fixer Bestandteil der österreichischen Wirtschaft sind, die Abfallwirtschaft vermehrt als Rohstoffversorger fungiert und mittlerweile zu einem essentiellen Lieferanten für einige Industriezweige geworden ist.
Aufgrund der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen im Abfallbereich, insbesondere hinsichtlich Abfallvermeidung und im Chemikalienbereich, ist eine positive Entwicklung festzustellen. Im internationalen Vergleich einzigartig ist auch das in Österreich seit Jahrzehnten etablierte Altlastensanierungsmodell, welches weltweit große Beachtung findet. Innerhalb der Europäischen Union gibt es kein vergleichbares Finanzierungsmodell, das zweckgebundene Abgaben aus der Abfallwirtschaft der Altlastensanierung zuführt. Auch die Ressourcenproduktivität zeigt eine positive Entwicklung. Im Bereich der Abfallvermeidung wurden in den vergangenen Jahren die Initiativen gegen den verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln, zu ReUse und Verpackungen intensiviert. Dadurch ist es gelungen beispielsweise die Weitergabe von genussfähigen, aber nicht mehr vermarktbaren Lebensmitteln weiterhin zu erhöhen. Durch die intensive Fortführung der Dialoge (Abfallvermeidung, ReUse, Verpackungsdialog) konnte die Akzeptanz für Mehrweggetränkeverpackungen und für die Einführung eines Einweg-Pfandes verbessert bzw. geschaffen werden (erkennbar durch die Steigerung des Angebotes).
Daher wird das Wirkungsziel insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt.
Das Umfeld für die Weiterentwicklung zum Ressourcenmanagement und zu einer nachhaltigen Recyclingwirtschaft war pandemiebedingt 2021 vorwiegend im Bereich der Vermeidung betroffen. Durch die Lockdowns und die damit konsumbedingten Veränderungen (z.B. im Bereich Online-Handel oder der verstärkte Take-away-Konsum durch die Schließung der Gastronomie) sind für 2021 daher höhere Abfallmassen im Siedlungsbereich erwartbar.
Mit den abfallwirtschaftlichen Aktivitäten sowie aufgrund des chemikalienrechtlichen Produktmonitorings wird die Zielerreichung insbesondere zu den SDG-Unterzielen 12.2 „Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen“, 12.3 „Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern“, 12.4 „Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken“ und 12.5 „Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern“ unterstützt.