Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Novelle der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Novellierung der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft zur Hintanhaltung von Minuszinsen bei der Barwertberechnung ist erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmer bekommen aufgrund der Negativzinsen weniger Mittel ausbezahlt als ihnen vertraglich zugesichert wurden

Zielzustand (Datum)

31. März 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Novellierung der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft zur Hintanhaltung von Minuszinsen bei der Barwertberechnung

Erläuterung der Entwicklung

Durch die 2020 erfolgte Novellierung der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft konnte verhindert werden, dass die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer weniger ausbezahlt bekommen, als ihnen vertraglich zugesichert wurde. Die Verzinsung der zugesicherten Förderungen ist nach wie vor an die Höhe der letzten, vor der Förderungszusicherung begebenen, Bundesanleihe mit achtjähriger Laufzeit gekoppelt, jedoch nach unten mit Null Prozent begrenzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen zu den eingebrachten Förderungsansuchen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Drei Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der eingebrachten Förderungsansuchen wurden abgehalten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der eingebrachten Förderungsansuchen im Mai bzw. Dezember 2020

Erläuterung der Entwicklung

Die Förderungsansuchen wurden laufend bearbeitet. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie erfolgte die Begutachtung der geprüften Förderungsansuchen durch die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft im Umlaufverfahren, wobei neben den ursprünglich geplanten zwei Terminen ein zusätzlicher Termin im Sommer 2020 eingeschoben wurde. Für Dezember 2020 vorgesehene Förderungszusagen konnten auf diese Weise vorgezogen werden. Um Förderungen so rasch als möglich zusagen zu können, ist auch für 2021 pandemiebedingt wieder vorgesehen, einen zusätzlichen Termin für die Begutachtung durch die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft im Sommer einzuschieben.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig