Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Schutz und Erhalt des Wassers und des Waldes als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde – bezogen auf den im Jahr 2020 angestrebten Erfolg – teilweise erreicht. In einigen Bereichen (z. B. Grundwasser) lief die Umsetzung der Maßnahmen planmäßig. Der Zielwert der Kennzahl zu Nitrat und Pestiziden im Grundwasser konnte zwar nicht ganz erreicht werden, zeigt grundsätzlich aber eine positive Entwicklung. Im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen konnte die Zielsetzung der Kennzahl „Hydromorphologisch sanierte Gewässerabschnitte“ nicht erreicht werden, da erst Mitte 2020 zusätzliche Förderungsmittel im Umfang von 200 Mio. Euro für die Jahre 2020–2027 bereitgestellt wurden und die Umsetzung der geförderten gewässerökologischen Maßnahmen eine gewisse Vorlaufzeit bedarf. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen, ausgelöst durch finanzielle Anreize. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie dar. Die geplanten Maßnahmen „Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans“ und „Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft“ wurden zur Gänze umgesetzt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. das Wasserrechtsgesetz geben vor, dass in allen Gewässern (Grund- und Oberflächengewässern) bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss. Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im 1. und 2. Planungszyklus fließen in die weiteren Planungen mit ein. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft hoch sind. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen. Im Grundwasser werden die vorgegebenen Schwellenwerte von den meisten der circa 180 untersuchten Parameter deutlich unterschritten.

Wasser ist ein zentrales Lebenselement, dem in der Agenda 2030 ein eigenes Nachhaltigkeitsziel (SDG 6) zugeordnet wurde. Wasser ist in Österreich eine Bundeskompetenz und wird im Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), BGBl. I Nr. 54/2014 seit langem umfassend geregelt. Über Querbeziehungen tragen Aktivitäten der Wasserwirtschaft wesentlich zur Zielerreichung sämtlicher weiterer Nachhaltigkeitsziele neben dem SDG 6 bei. Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) liegt ein bundesweites Planungsinstrument vor, das alle sechs Jahre aktualisiert wird. Das Maßnahmenprogramm des NGP sowie ein eigenes Kapitel zu Klimawandel mit Querbezügen zur Nationalen Klimawandelanpassungsstrategie beschreiben Maßnahmen, die direkt zur umfassenden Zielerreichung von SDG 6 und den SDG-Unterzielen 13.1 sowie 15.1 beitragen. Für die SDG 6-Unterziele im Bereich der Trinkwasser- und Sanitärversorgung (SDG 6.1, SDG 6.2, SDG 6.b) und die internationale Zusammenarbeit (SDG 6.5) geht man von einer vollständigen Zielerreichung aus, in Bezug auf Gewässerqualität und -ökosysteme (SDG 6.3 und SDG 6.6) und Wassernutzungen (SDG 6.4) ist zumindest ein sehr hoher Grad der Zielerreichung sichergestellt.

In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels sowie den langen Produktionszeiträumen in der Forstwirtschaft ist festzuhalten, dass die einzelnen Kennzahlen nur mittel- bis langfristig beeinflussbar sind. So wurde beispielsweise die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ 2020 nicht erreicht. Folgende Ursachen sind diesbezüglich unter anderem anzuführen:
– Die COVID-19-Pandemie führte zu allgemein geringeren Wirtschaftstätigkeiten im Wald.
– Aufgrund des großen Schadholzaufkommens im Jahr 2019 bzw. teilweise bereits in den Jahren davor, kam es zu einem Preisverfall des Rundholzes, welcher sich auch 2020 auswirkte. Dadurch war für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer kein kostendeckender bzw. gewinnbringender Holzeinschlag möglich. Zusätzlich zu den angefallenen Schadholzmengen, die im Jahr 2020 geringer waren als 2019, gab es daher seitens der Bewirtschafter keine Motivation, ihren Wald im Sinne der Holznutzung zu bewirtschaften. Dies gilt insbesondere für den Kleinwald (Waldfläche < 200 Hektar), der regelmäßig für rund 50 % des Gesamteinschlages verantwortlich zeichnet. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist die Voraussetzung für die Stärkung und Sicherung der vielfältigen Funktionen des Waldes. In diesem Sinn ist die zentrale Bestrebung der österreichischen Waldpolitik (Österreichische Waldstrategie 2020+) das Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Zentral ist dabei die Weiterentwicklung und Absicherung von rechtlichen, finanziellen und informationellen Instrumenten. Mit der Österreichischen Waldstrategie 2020+ werden strategische Lösungswege für Herausforderungen erarbeitet und es wird versucht, die verschiedenen Interessen am Wald in Einklang zu bringen. Konzeptionell ist die nachhaltige Waldbewirtschaftung auf mehreren Ebenen abgestützt, insbesondere von den Beschlüssen der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa, der EU-Waldstrategie und dem nationalen Forstgesetz. Eine leistungsfähige Holzindustrie und wettbewerbsfähige Gewerbebetriebe im Cluster Forst- und Holzwirtschaft schaffen viele Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen. Insgesamt gibt es in Österreichs Holzwirtschaft (inklusive der Vorleistungen) 115.000 Beschäftigte, das sind 2,53 % der heimischen Arbeitsplätze. Somit hängt jeder 40. Arbeitsplatz in Österreich von der Holzindustrie ab. In der gesamten Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft sorgen rund 300.000 Arbeitsplätze für Beschäftigung in den Regionen. Jeder 15. Arbeitsplatz und jeder 17. Euro der österreichischen Bruttowertschöpfung sind somit auf die Forst- und Holzwirtschaft zurückzuführen. Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen, die leider schon rund die Hälfte des jährlichen Einschlages betragen. Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es im Frühjahr 2020 zu schwerwiegendem Marktversagen, welches Maßnahmen für die rechtzeitige Abfuhr des Schadholzes aus den Waldorten notwendig machte. Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die Einrichtung des Waldfonds beschlossen. Dieser Fonds in der Höhe von 350 Mio. Euro ist das größte Rettungs- und Zukunftspaket der zweiten Republik für die heimischen Wälder. Die Österreichische Forst- und Holzwirtschaft trägt zu zahlreichen Sustainable Development Goals bzw. zu deren Unterzielen bei. Eine genaue Auflistung findet sich unter: https://www.bmlrt.gv.at/wald/eu-international/Wald-und-SDGs.html Mit der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Sinne von SDG 15 zielt die Österreichische Forstpolitik auf die Sicherstellung aller Waldfunktionen ab. Die Kennzahl 42.3.3 (Holzmenge) ist unmittelbar mit den SDG-Unterzielen 15.1 und 15.2 in Bezug zu setzen, da sie sie ein Indikator ist, welcher zeigt, dass die Nutzungsrate des österreichischen Waldes innerhalb des nachhaltigen Zuwachses liegt und es zu keiner Übernutzung kommt. Andererseits gilt es aber auch, den Zuwachs soweit als möglich im Rahmen der Nachhaltigkeit zu nutzen, um die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und um klimarelevante CO2-Substitutionseffekte von Holz bestmöglich zu nützen. Zudem ist eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung Voraussetzung, um die Widerstandskraft der Wälder gegenüber klimabedingten Gefahren (SDG-Unterziel 13.1) zu erhöhen und klimafitte Waldbestände aufzubauen (SDG-Unterziel 13.2).