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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa//) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwurf zum 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Entwurf des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans wurde veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die "Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2019", die im 1. Halbjahr 2020 einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden, liegen vor.

Zielzustand (Datum)

22. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans

Erläuterung der Entwicklung

Im Entwurf des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans wird das Maßnahmenprogramm zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Bewirtschaftungsperiode 2022-2027 aktualisiert. Der Entwurf wird im Jahr 2021 einer sechsmonatigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Dezember 2021 finalisiert und veröffentlicht. Der finale Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist bis 22. März 2022 der EU-Kommission zu übermitteln. Das Maßnahmenprogramm enthält unter anderem Maßnahmen zur Sicherung des Grundwassers als Trinkwasserressource und zur Verbesserung des hydromorphologischen/ökologischen Zustands der Fließgewässer.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze