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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

570

Anzahl

Zielzustand

400

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der verfassungsgesetzliche Auftrag der VA zum Schutz der Menschenrechte als „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM) basiert auf zwei Rechtsakten der Vereinten Nationen: Einerseits auf dem UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits auf der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Kontrollen werden von insgesamt sieben Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft durchgeführt. Neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen wurde mit 1. Juli 2021 eine eigene bundesweite Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug eingerichtet. Die Kommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und erhalten alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen. Jede Kommission besteht aus einer Leitung sowie Mitgliedern, die gemäß internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschlechterparität von der Volksanwaltschaft bestellt werden. Sie sind multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzt. Die Kommissionen berichten die Ergebnisse ihrer Prüfungen an die Volksanwaltschaft. 2021 führten die Kommissionen österreichweit 570 Kontrollen durch. 541 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, 29-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 18 % der Kontrollen waren angekündigt. Die meisten Kontrollen fanden in Niederösterreich und Wien statt, dies ist auf die hohe Einrichtungsdichte in diesen beiden Bundesländern zurückzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

505


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft.

Berechnungsmethode

Gesamtsumme