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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z. B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit fast zehn Jahren kontrollieren die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen nunmehr öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder eingeschränkt werden können. Das verfassungsgesetzliche Mandat zu diesen Kontrollen wurde der Volksanwaltschaft ab dem 1. Juli 2012 – mit der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – übertragen. Gemeinsam mit ihren Expertenkommissionen bildet die Volksanwaltschaft den sogenannten Nationalen Präventionsmechanismus (NPM). Bisher kontrollierten sechs regionale Kommissionen regelmäßig Einrichtungen, ohne dass es einen konkreten Anlassfall oder eine Beschwerde gibt. Ab 1. Juli 2021 kam eine weitere Kommission, die Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, hinzu. Die unabhängigen Kontrollen zielen darauf ab, Defizite im System möglichst frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise Menschen vor Misshandlung und menschenunwürdiger Behandlung zu bewahren. 2021 führten die Kommissionen österreichweit weit mehr als 500, meist unangekündigte, Kontrollen durch. Anhand konkreter Beobachtungen und Sachverhalte wurde aufgezeigt, wo Menschenrechte in Gefahr
sind oder bereits verletzt wurden, wo dringend Verbesserungen notwendig sind, und welche Maßnahmen zu setzen sind, um diese zu beseitigen bzw. künftig zu verhindern.
Insgesamt führten die Kommissionen im Jahr 2021 570 Kontrollen durch, davon 541 in Einrichtungen und 29 bei Polizeieinsätzen. Damit wurde die Anzahl der Besuche und Beobachtungen der Jahre 2018 und 2019 übertroffen. Dies ist auf die vom NPM erachtete Notwendigkeit zur Kontrolle gerade in Zeiten der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zurückzuführen.