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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen kontrollieren seit mehr als zehn Jahren öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder eingeschränkt werden können. Die Kommissionen besuchen psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren und Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche, Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen und Justizanstalten. Darüber hinaus überprüft die Volksanwaltschaft auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und beobachtet die Polizei bei der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren 2022 deutlich zurückgegangen und die Kommissionen konnten ihre Tätigkeit ohne Beschränkungen durchführen.
Insgesamt führten die Kommissionen im Jahr 2022 481 Kontrollen durch, davon 460 in Einrichtungen und 21 bei Polizeieinsätzen. Dabei standen die Prüfschwerpunkte, die gemeinsam mit den Kommissionen festgelegt werden, im Fokus. Aber auch andere, nicht vorab geplante Themen, die neben den Schwerpunkten auffielen, waren wichtig und wurden behandelt. Zu den bundesweiten Prüfschwerpunkten bei Besuchen zählten „Schmerzmanagement und Palliative-Care in Alten- und Pflegeheime“, „Deeskalation in psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen“, „Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und „(sexuelle) Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen“ . Zum Prüfschwerpunkt „Jugendvollzug“ wurden erste Ergebnisse und Wahrnehmungen in einem gesonderten Bericht „Jugend in Haft“ zusammengestellt. Zum laufenden Prüfschwerpunkt „Gewalt unter Inhaftierten“ wurden erste präventive Empfehlungen erstellt. Außerdem standen in Polizeiinspektionen die Prüfschwerpunkte „Barrierefreiheit“ sowie die „ordnungsgemäße Dokumentation von Anhaltungen im Verwahrungsbuch“ im Fokus der Kontrollbesuche. Diese Prüfschwerpunkte konnten abgeschlossen werden.