MASSNAHME
Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
481Anzahl
Zielzustand
400Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
2022 führten die Kommissionen österreichweit 481 Kontrollen durch. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt. Lediglich 7 % der Kontrollen waren im Jahr 2022 angekündigt. Die meisten Kontrollen fanden in Niederösterreich und Wien statt, was auf die hohe Einrichtungsdichte in diesen beiden Bundesländern zurückzuführen ist. In 70 % der Kontrollen beanstandeten die Kommissionen die menschenrechtliche Situation (336 Fälle). Die Volksanwaltschaft prüfte diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzte sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um Verbesserungen zu erwirken. Dadurch konnten bereits viele Missstände und Gefährdungen beseitigt werden. Die Ergebnisse dieser Prüftätigkeit werden in zahlreichen Empfehlungen der Volksanwaltschaft zusammengefasst, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
448
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft.
Berechnungsmethode
Gesamtsumme