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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2023 führten die Kommissionen insgesamt 505 Kontrollen durch, davon 481 in Einrichtungen und 24 bei Polizeieinsätzen. Im Fokus standen dabei Prüfschwerpunkte, die vorab gemeinsam mit den Kommissionen festgelegt wurden. Weitere, nicht geplante Themen, die neben den Schwerpunkten auffielen, waren aber ebenso wichtig und wurden laufend behandelt. Ein Großteil der Besuche in Alten- und Pflegeheimen diente den Erhebungen zum bundesweiten Prüfschwerpunkt „Schmerzmanagement und Palliative Care‟, der im Juli 2022 startete und im Oktober 2023 abgeschlossen wurde. Darüber hinaus befassten sich die Kommissionen anlässlich des 2022 in Kraft getretenen Sterbeverfügungsgesetzes (StVfG) auch mit assistierten Suiziden in Pflegeeinrichtungen. In den Jahren 2022 und 2023 stand das Thema „Selbstbestimmung mit besonderem Fokus auf sexueller Selbstbestimmung‟ im Zentrum der Arbeit des NPM in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zwischenergebnisse wurden bereits im April 2023 bei einer Fachtagung der Anwaltschaft
für Menschen mit Behinderungen und des Kärntner Monitoringausschusses zum Thema „Selbstbestimmte Sexualität‟ vorgestellt. Im Jahr 2023 stand die Erhebung der Ursachen von Gewaltvorfällen in Haft im Fokus. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchung gesondert präsentiert. In Bezug auf Polizeianhaltezentren widmeten sich die Kommissionen den für das 2023 festgelegten drei Prüfschwerpunkten „(Ersatz-)Kleidung
für mittellose Häftlinge‟, „Zugang Angehaltener zu Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten eigener Wahl i.S.d. § 10 Abs. 5 AnhO und „Deeskalierender Umgang mit Angehaltenen‟. Der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) erachtet die Fortführung aller drei Prüfschwerpunkte im Jahr 2024 aus unterschiedlichen Überlegungen für sinnvoll. Im Rahmen der neu festgelegten Prüfschwerpunkte für Polizeiinspektionen richtete der NPM verstärktes Augenmerk auf den Verständigungs- und Alarmschutz in Verwahrungsräumen sowie die Dokumentation von Anhaltungen unter besonderer Berücksichtigung der Informations- und Verständigungsrechte für Angehaltene. Diese beiden Schwerpunkte werden auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Weiterhin Thema ist die Barrierefreiheit aller Polizeiinspektionen in Österreich.