Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik Österreich. Gemeinsam mit ihren Kommissionen bildet sie den Nationalen Präventionsmechanismus (NPM). Den verfassungsgesetzlichen Auftrag zum Schutz der Menschenrechte erhielt die Volksanwaltschaft im Jahr 2012. Das Mandat basiert auf zwei bedeutenden Rechtsakten der Vereinten Nationen: einerseits dem UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits der UN-Behindertenrechtskonvention. Um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich sicherzustellen, kontrolliert der NPM seither bundesweit Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden oder eingeschränkt werden können. Dazu zählen Justizanstalten, Polizeieinrichtungen, aber auch Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und psychiatrische Einrichtungen. Darüber hinaus überprüft der NPM Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und beobachtet Polizeieinsätze bei Großrazzien, Großveranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen und Abschiebungen. Im Kern der Tätigkeit des NPM geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und einzustellen. Deshalb besucht der NPM alljährlich meist unangekündigt eine Vielzahl von Einrichtungen und überprüft die vorherrschenden Rahmenbedingungen. Diese Kontrollen führen derzeit eine Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug und sechs regionale Kommissionen durch. Jede Kommission wird von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet und setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die die Volksanwaltschaft gemäß internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschlechterparität und Menschen mit Behinderungen bestellt. Sie sind multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzt. Die Kommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und bekommen Einblick in alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen. Darüber hinaus führen sie vertrauliche Gespräche mit Angehaltenen, mit Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, um ein vollständiges Bild der Rahmenbedingungen zu erhalten. Im Jahr 2024 fanden insgesamt 458 solcher Kontrollen statt.