MASSNAHME
Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
458Anzahl
Zielzustand
470Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Mit 1. Juli 2012 übernahm die Volksanwaltschaft einen weiteren verfassungsgesetzlichen Auftrag. Seither ist sie als sogenannter „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM) für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Das Mandat basiert auf zwei Rechtsakten der Vereinten Nationen: Einerseits auf dem UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits auf der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Ziel ist, Verletzungen von Menschenrechten durch regelmäßige Kontrollen nach Möglichkeit zu verhindert. Dabei sollen Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Hierfür überprüft der NPM regelmäßig österreichweit öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. In diesen Einrichtungen sind Menschen besonders gefährdet, Opfer von Misshandlungen oder unmenschlicher Behandlung zu werden. Zu diesen Einrichtungen zählen Justizanstalten, Polizeiinspektionen und Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheimen, psychiatrischen Abteilungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mit diesen Kontrollen hat die Volksanwaltschaft sieben von ihr eingesetzte Kommissionen betraut. Gemeinsam mit der Volksanwaltschaft bilden sie den NPM. Diese Kontrollen führen derzeit eine Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug und sechs regionale Kommissionen durch. Sie umfassen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, um auch dort Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Zudem beobachtet die VA das Verhalten der Exekutive, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen, ausgeübt wird. Jede Kommission wird von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet und setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die die Volksanwaltschaft gemäß internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschlechterparität und Menschen mit Behinderungen bestellt. Sie sind multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzt. Die Kommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und bekommen Einblick in alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen. Darüber hinaus führen sie vertrauliche Gespräche mit Angehaltenen, mit Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, um ein vollständiges Bild der Rahmenbedingungen zu erhalten. Über die Ergebnisse ihrer Prüfungen berichten sie an die Volksanwaltschaft. 2024 führten die Kommissionen österreichweit 458 Kontrollen durch. 435 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, 23-mal begleiteten sie Polizeieinsätze. Die Kontrollbesuche erfolgen in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Im Jahr 2024 wurden 13 % der Kontrollen angekündigt. Die meisten Kontrollen fanden aufgrund der hohen Einrichtungsdichte in Niederösterreich und Wien statt.
Die Ergebnisse zu allen 458 Kontrollen liegen der Volksanwaltschaft in Form von umfassenden Protokollen der Kommissionen vor. Bei 304 Einrichtungsbesuchen beanstandeten die Kommissionen die menschenrechtliche Situation. Bei 149 Kontrollen (131 Einrichtungen und 18 von 23 Polizeieinsätzen) gab es hingegen keinerlei Beanstandungen. Die Kommissionen zeigten somit Mängel bei 67 % der Kontrollen auf. Bei den Besuchen führen die Kommissionen Erhebungen zu verschiedenen Bereichen durch. Zu beachten ist, dass bei jedem Einrichtungsbesuch fast immer mehrere Bereiche überprüft werden und sich die Beanstandungen daher auf mehrere Themen beziehen. Demzufolge betrafen 12,6 % der Beanstandungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Ebenso häufig wurden die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen kritisiert. Darunter fallen beispiels-weise Sanitär- und Hygienestandards, die Verpflegung oder das Angebot an Freizeitaktivitäten. Ähnlich häufig wurde die bauliche Ausstattung bemängelt (12,4 %). Probleme beim Personal fielen in rund 11 % der Fälle auf, gefolgt von Beanstandungen zum Gesundheitswesen (10 %), zum Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebot (7,1 %) und dem Recht auf Familie und Privatsphäre (6,8 %).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
481
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft.
Berechnungsmethode
Gesamtsumme