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KENNZAHL

Leistungsprozesse der Volksanwaltschaft

Anzahl der Leistungsprozesse

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kontrollbesuche der Kommissionen in Einrichtungen und die Beobachtung von Zwangsakten erfolgen im Regelfall unangekündigt. Sie werden auf der Grundlage eines mit der Volksanwaltschaft gemeinsam entwickelten Prüfschemas und einer Prüfmethodik (https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/Pr%C3%BCfschema_-_Methodik_-_Veranlassungen.pdf) durchgeführt. Bei ihrer Tätigkeit orientieren sie sich auch an den von der Volksanwaltschaft vorgegebenen Prüfschwerpunkten. Die Kommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und erhalten alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen. Sie führen vertrauliche Gespräche mit Angehaltenen, mit Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie berichten über ihre Besuche und Überprüfungen direkt an die Volksanwaltschaft und schließen Einschätzungen von Menschenrechtsverletzungen und Empfehlungen zu deren Verhinderung an. Im Jahr 2024 führten die Kommissionen österreichweit 458 Kontrollen durch. 95 % der Besuche fanden in Einrichtungen statt, 5 % betrafen die Beobachtung von Polizeieinsätzen. Im Regelfall erfolgten die Überprüfungen unangekündigt, lediglich 13 % wurden angekündigt. Im Schnitt dauerten die Kontrollen drei Stunden. Der Großteil der Kontrollen von Einrichtungen fand in sogenannten „less traditional places of detention“ statt. Zu diesen zählen österreichweit über 5.300 verschiedene Orte wie Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In diesen Einrichtungstypen führten die Kommissionen 283 Besuche durch, davon 82 Kontrollen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Gesamtzahl der durchgeführten Kontrollen entspricht dabei nicht der Anzahl der besuchten Einrichtungen, denn zahlreiche Einrichtungen wurden mehrfach besucht. Diese sogenannten Follow-up-Besuche sind notwendig, um zu überprüfen, ob die festgestellten Defizite bereits behoben bzw. dringend gebotene Verbesserungen vorgenommen wurden. Insbesondere Justizanstalten und Polizeianhaltezentren werden mehrmals im Jahr kontrolliert.
Die meisten Kontrollen fanden aufgrund der hohen Einrichtungsdichte in Niederösterreich und Wien statt.
Die Ergebnisse zu allen 458 Kontrollen liegen der Volksanwaltschaft in Form von umfassenden Protokollen der Kommissionen vor. Bei 304 Einrichtungsbesuchen beanstandeten die Kommissionen die menschenrechtliche Situation. Bei 149 Kontrollen (131 Einrichtungen und 18 von 23 Polizeieinsätzen) gab es hingegen keinerlei Beanstandungen. Die Kommissionen zeigten somit Mängel bei 67 % der Kontrollen auf. Bei den Besuchen führen die Kommissionen Erhebungen zu verschiedenen Bereichen durch. Zu beachten ist, dass bei jedem Einrichtungsbesuch fast immer mehrere Bereiche überprüft werden und sich die Beanstandungen daher auf mehrere Themen beziehen. Demzufolge betrafen 12,6 % der Beanstandungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Ebenso häufig wurden die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen kritisiert. Darunter fallen beispielsweise Sanitär- und Hygienestandards, die Verpflegung oder das Angebot an Freizeitaktivitäten. Ähnlich häufig wurde die bauliche Ausstattung bemängelt (12,4 %). Probleme beim Personal fielen in rund 11 % der Fälle auf, gefolgt von Beanstandungen zum Gesundheitswesen (10 %), zum Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebot (7,1 %) und dem Recht auf Familie und Privatsphäre (6,8 %).

Die Volksanwaltschaft muss die Leistungsprozesse aufgrund des mit den Besuchen verbundenen erhöhtem Aufwands (Reisekosten und Entschädigungen der Kommissionen) 2025 bei gleichbleibendem OPCAT Budget im Sinne der Budgetkonsolidierung senken.


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen