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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.

Details zur Kennzahl

2023

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

570

Zielzustand

450

Messgrößenangabe

Anzahl


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft.

Berechnungsmethode

Gesamtsumme Hinweis: Der Zeitpunkt der Eingabe der Daten für 2023 lag vor der Bekanntgabe der für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Budgetmittel