MASSNAHME
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheitsübungen
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheitsübungen durch das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der EU, anderen Bundesressorts und österreichischen Unternehmen Anmerkung: Die innerstaatlichen Cybersicherheitsübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. Bedingt durch die COVID-Pandemie wurden die für das Jahr 2020 vorgesehenen Übungen auf 2021 verschoben.
Keine Bewertung
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der an den Übungen teilnehmenden Einrichtungen: AnbieterInnen digitaler Dienste, BetreiberInnen wesentl. Dienste und öffentl. Verw.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
14Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die EU-Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. COVID-19-bedingt musste die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene und anschließend auf 2021 verschobene Großübung ausfallen. Die nächste Großübung wird im Jahr 2022 stattfinden. Daher konnte die Kennzahlenmessung nicht im Finanzjahr 2021 erfolgen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
12
Quelle
Bundeskanzleramt, Abteilung I/8, interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Summe der an den Übungen teilnehmenden Einrichtungen: AnbieterInnen digitaler Dienste, BetreiberInnen wesentl. Dienste und öffentl. Verw.
Kennzahl: Bewertung der Cybersicherheitsübung durch die teilnehmenden Unternehmen und Verwaltungsdienststellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Note
Zielzustand
2Note
Erläuterung der Entwicklung
Die EU-Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. COVID-19-bedingt musste die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene und anschließend auf 2021 verschobene Großübung ausfallen. Die nächste Großübung wird im Jahr 2022 stattfinden. Daher konnte die Kennzahlenmessung nicht im Finanzjahr 2021 erfolgen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
2,25
Quelle
Bundeskanzleramt, Abteilung I/8, interne Datenbank
Berechnungsmethode
Erhebung der Bewertung nach dem Schulnotensystem (1-5)