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MASSNAHME

Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene.

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU.

2021
Massnahme überplanmäßig erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

50

Anzahl

Zielzustand

47

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Auch das dritte Jahr der österreichischen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bot zahlreiche Gelegenheiten, österreichische Schwerpunkte und Prioritäten aktiv voranzutreiben, sei es durch die Ausarbeitung oder Einbringung bzw. Miteinbringung von Resolutionsinitiativen, die Ausarbeitung von Gemeinsamen Stellungnahmen (Joint Statements zu neuen Themenbereichen bzw. Ländersituation), die Übernahme von Verhandlungsführungen für die EU oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen (Side Events). Auch im Rahmen der VN-Generalversammlung hat Österreich wie in der Vergangenheit sein Engagement auf diese Art weitergeführt. Hinzu kamen noch zusätzliche Aktivitäten und freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen internationaler und multilateraler Initiativen. Beim Schwerpunktthema Rechte von Minderheiten wurde von Österreich in der VN-Generalversammlung zum 30-jährigen Bestehen der VN-Minderheitenerklärung ein hochrangiges Event für Herbst 2022 mandatiert. Im Bereich Medienfreiheit und Schutz von Journalistinnen und Journalisten konnte Österreich ebenfalls durch mehrere Initiativen sein Engagement fortsetzen. Im Bereich des humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich weiter für eine Stärkung der EU Aktivitäten in diesem Bereich ein und unterstützte aktiv die EU Positionen zum Kampf gegen die Straflosigkeit in der Arbeit des Menschenrechtsrats der VN und der VN-Generalversammlung. Im Bereich der neuen Technologien präsentierte Österreich ebenfalls mehrere Initiativen (u.e. Neue Technologien und Menschenrechte und Schutz des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter sowie Menschenrechte und digitale Technologien in Justiz und Strafvollzug). Österreich präsentierte des Weiteren im VN-Menschenrechtsrat gemeinsam mit der Slowakei und der Tschechischen Republik im Slavkov-Format eine gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus, der sich 53 Staaten aus allen Regionen, inklusive der gesamten EU, anschlossen haben. Im Kinderrechtsbereich wurde ebenfalls zahlreiche Initiativen unterstützt (u.a. Resolution zu Kinder-, Früh- und Zwangsehe). Im Bereich Frauenrechte unterstützte Österreich u.a. Initiativen zum Zugang von Mädchen zu Bildung und menstrueller Hygiene, zum Recht auf Bildung für jedes Mädchen, zu Müttersterblichkeit sowie zu Gewalt gegen Frauen. Im Bereich der Frauenrechte sind weiters folgende Punkte hervorzuheben: Österreich brachte sich im Rahmen der Generaldebatte der VN-Frauenstatuskommission bei einem ministeriellen Runden Tisch sowie im Rahmen der Freundesgruppe zu „Gewalt an Frauen und Mädchen“ aktiv ein und lud zu einer hochrangigen Veranstaltung „Bekämpfung von Zwangsehen“ mit UNODC ED Ghada Waly. Österreich beteiligte sich auch an den offenen Debatten des VN-Sicherheitsrates (VN-SR) zu sexueller Gewalt in Konflikten sowie zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und setzte sich in den Verhandlungen in der VN-Generalversammlung und im VN-Menschenrechtsrat gemeinsam mit anderen Staaten gegen die Verwässerung internationaler Standards zu Frauenrechten, insbesondere zu sexuellen und reproduktiven Rechten ein. In der 76. VN-GV beteiligte sich Österreich an den Verhandlungen mehrerer Resolutionen zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen. Österreich nahm auch am „Generation Equality Forum“ (GEF) teil, das 25 Jahre nach der bahnbrechenden Pekinger Weltfrauenkonferenz 1995 eine neue Dynamik für die Umsetzung der Agenda zur Geschlechtergleichstellung, auch vor dem Hintergrund negativer Auswirkungen auf die weltweite Situation von Frauen und Mädchen durch die COVID-19-Pandemie, bringen soll. Darüber hinaus unterzeichnete Österreich den „Compact on Women, Peace and Security and Humanitarian Action“.
Die im April 2019 von Österreich abgegebenen Pledges zur fortgesetzten Umsetzung der VN-SR Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ konnten nahezu vollständig umgesetzt werden. Österreich beteiligte sich weiters an zahlreichen Initiativen zur verstärkten Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und beteiligte sich an Gruppen von gleichgesinnten Staaten zur Stärkung der Frauenrechte.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

19

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Insbesondere erfolgte diese durch zusätzliche Initiativen im Rahmen der Mitgliedschaft im VN Menschenrechtsrat, wie Side Events bzw. Resolutionen, die mit Konsens angenommen werden konnten. Weitere AT Initiativen in New York und Brüssel konnten erfolgreich fortgesetzt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

9

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Dies wird durch zusätzliche Initiativen und die nationale Selbstverpflichtung (Pledge) im Rahmen von internationalen Initiativen zum Thema Gewaltfreiheit , sowie durch die Fortsetzung bestehender Initiativen erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

6


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl