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WIRKUNGSZIEL

Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz anhaltender großer Herausforderungen durch die COVID-19-Krise im Jahr 2021 konnten die Kennzahlen im Bereich des Wirkungsziels 2 überplanmäßig erreicht werden. Weiterhin mussten physische Besuche aufgrund der Pandemie abgesagt werden, jedoch fand punktuell, insbesondere in den Öffnungsfenstern zwischen den Lockdowns ein umso intensiverer Besuchsaustausch statt, ergänzt durch die Beibehaltung virtueller Formate. Nach einem dramatischen Einbruch im Konferenzgeschehen 2020 war für 2021 eine signifikante Wiederbelebung spürbar, wenn auch weit unter dem Vorkrisenniveau. Auch die Anzahl von Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren konnte – durch die Umstellung auf virtuelle und hybride Formate aufrechterhalten bzw. noch erhöht werden. Im Zuge der COVID-19-Krise ergab sich darüber hinaus verstärkter Bedarf für grenzüberschreitende Koordination und Austausch u. a. mit den unmittelbaren Nachbarländern. Die in diesem Zusammenhang ins Leben gerufene Gesprächsformate (wie etwa die „Central Five“) wurden im Verlauf des Jahres weiter ausgebaut und intensiviert. Auch bestehende Dialogformate mit globalen Akteuren – strategische Partnerschaft mit den USA, „Sotschi-Dialog“ (zivilgesellschaftliches Dialogformat) mit Russland und die „freundschaftliche strategische Partnerschaft“ mit China – wurden weiter mit Inhalten gefüllt bzw. im Rahmen von virtuellen Treffen und Veranstaltungen aktiv vorangetrieben. Für ein hohes Aktivitätsniveau sorgten weiters auch zahlreiche Initiativen im OSZE-, OECD- und VN-Rahmen. Die COVID-19-Krise stellte Unternehmen und Diplomatie gleichermaßen vor immense Herausforderungen. Dank seines globalen Vertretungsnetzes versorgte das BMEIA ab Mitte März 2020 exportorientierte Unternehmen und Stakeholder (Wirtschaftskammer Österreich, Industriellenvereinigung, andere Ressorts) mit COVID-19 Informationen aus erster Hand. Dabei ging es insbesondere um konkrete Fragen zu Grenzschließungen, Beeinträchtigungen des Güterverkehrs, Pendlerregelungen (Ein- und Ausreise von Pflegepersonal, Erntehelfer/innen, Technikern usw.), Exportkontrollen, Flugverkehr und Grenzbestimmungen, Reisewarnungen, etc. Eine tragende Rolle kam dem BMEIA und seinen Vertretungsbehörden auch bei der Beschaffung med. Schutzausrüstung aus dem Ausland sowie bei der Repatriierung von AÖs und deren Angehörigen am Luft- oder Landweg bzw. der Ermöglichung von Ein- und. Ausreise v. Schlüsselpersonal (z. B. Monteure) u. Geschäftsreisenden zu. Die Prognose der Folgejahre ab 2021 nimmt auf den COVID-19 bedingten Einbruch Bedacht. Initiativen zur Stärkung von Menschen-, Frauen- und Kinderrechten werden vom BMEIA mit den in diesem Bereich zuständigen Ressorts koordiniert, wobei auch eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen stattfindet. Dabei ist insbesondere das österreichische Engagement im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat 2019–2021 sowie die Mitgliedschaft in der Internationalen Frauenstatuskommission 2021–2025 hervorzuheben. Österreich beteiligte sich weiters an zahlreichen Initiativen zur verstärkten Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und beteiligte sich an Gruppen von gleichgesinnten Staaten zur Stärkung der Frauenrechte und trägt auf diese Weise zur Umsetzung von SDG 5.2 aktiv teil. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an Dialogen und Diskussionen in internationalen und regionalen Foren, koordiniert die Berichterstattung und den Dialog mit internationalen Monitoringinstrumenten und begleitet gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen an Österreich.