MASSNAHME
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements (z.B. Berichtsaufträge, Aufarbeitungspläne etc) auf Basis einer engmaschigen laufenden Beobachtung der Entwicklung der Urteilsausfertigungsdauer und der Verfahrensdauer.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der über ein Jahr anhängigen zivilrechtlichen Streitsachen im Verhältnis zum jährlichen Neuanfall
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
3,34%
Zielzustand
3%
Erläuterung der Entwicklung
Nach einem COVID-19-bedingten höheren Anteil der über ein Jahr anhängigen Verfahren im Vorjahr, konnte dieser nun wieder reduziert und dem Zielzustand angenähert werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
2,45
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Anzahl der über ein Jahr anhängigen Zivilverfahren geteilt durch die Anzahl der neu angefallenen Zivilverfahren (Gattungen C*)