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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

2021

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgabe der Justiz ist es, eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer zu garantieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0), deren stetiger Fortschritt durch die Kennzahlen und Maßnahmen dieses Wirkungsziels dargestellt wird. Der Zielwert von 15 % digital geführtem Neuanfall konnte trotz der COVID-19-Einschränkungen erreicht werden und auch die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht hat sich im Laufe des Jahres 2021 verdoppelt. Bei Kennzahl 13.3.3 ist der Einfluss der COVID-19-Pandemie weiterhin spürbar, die Entwicklung verläuft aber positiv und der Zielwert konnte fast erreicht werden. Die Summe der zum Ende des Geschäftsjahres offenen anhängigen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht konnte demgegenüber massiv reduziert werden (der Zielwert wurde sogar überplanmäßig erreicht). Die Kennzahl 13.3.2, die aufgrund der relativ niedrigen Zahlen eine große Schwankungsbreite aufweist, wird mit dem BVA 2022 an die Praxiserfahrungen angepasst und mit einer neuen Berechnungsmethode aussagekräftiger dargestellt. Als Indikator für die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Entscheidungen und der Verfahrensführung der Justiz zeigt die geringe Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen eine konstant positive Entwicklung im Verlauf der Jahre.
Auf Maßnahmenebene entwickelt sich der internationale Indikator aus dem EU-Justizbarometer (EU-Vergleich der Verfahrensdauern in streitigen Zivil- und Handelssachen) weiterhin sehr positiv. Österreich konnte im EU-Vergleich der Verfahrensdauern in streitigen Zivil- und Handelssachen 2021 sogar den ersten Platz erzielen. Im Bereich der Fortbildungen für Richter:innen, Staatsanwälte:Staatsanwältinnen und Richteramtsanwärter:innen werden mit zwei neuen Indikatoren nunmehr die Bildungstage und der Anteil an Personen, die an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen haben, ausgewertet. Eine Weiterentwicklung dieser Maßnahme erfolgt mit dem BVA 2022 (Auswertung auch für Beamtinnen:Beamte und Vertragsbedienstete). Insgesamt kann das Wirkungsziel daher als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.