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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgabe der Justiz ist es, eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer zu garantieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0), deren stetiger Fortschritt durch die Kennzahlen und Maßnahmen dieses Wirkungsziels dargestellt wird. Der Zielwert von 15 % konnte bereits 2021, trotz der COVID-19 Pandemie, erreicht werden und wurde daher für 2022 auf 25 % erhöht und sogar deutlich überschritten.
Die Kennzahl 13.3.2 wurde 2022 an die Praxiserfahrungen angepasst und mit einer neuen Berechnungsmethode aussagekräftiger dargestellt.
Bei Kennzahl 13.3.3 wirkte sich die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 durch einen starken Anstieg der über ein Jahr anhängigen Zivilverfahren deutlich aus. Dieser Trend konnte erstmals 2021 umgedreht werden. Auch 2022 ist die Zahl sinkend und nähert sich damit stetig dem Zielwert von unter 3 % an. Weiterhin ist die Anzahl der beim Bundesverwaltungsgericht offenen Verfahren anhaltend absinkend, trotz eines – im Vergleich zum Vorjahr – deutlich höheren Anfalls.
Das Wirkungsziel kann daher insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.
Österreich ist mit dem vierten Platz weiterhin im EU-Spitzenfeld wenn es um die Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen geht (gemessen durch den internationalen Indikator aus dem EU-Justizbarometer). Dies zeigt auch die geringe Beschwerdequote, in Hinblick auf die Verfahrens- und Urteilsausfertigungsdauer, bei den Justizombudsstellen.
Die Digitalisierung im Bereich Justiz nimmt weiterhin konstant zu. So haben sich der Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung und die Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht überplanmäßig erhöht.
Trotz des eingeschränkten Fortbildungsbetriebs aufgrund der COVID-19 Pandemie lag die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern über den Erwartungen.