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MASSNAHME

Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements

Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements (z.B. Berichtsaufträge, Aufarbeitungspläne etc.) auf Basis einer engmaschigen laufenden Beobachtung der Entwicklung der Urteilsausfertigungsdauer und der Verfahrensdauer.

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

10

x von 100.000

Zielzustand

14

x von 100.000

Erläuterung der Entwicklung

Die Berechnungsmethode stellt auf „echte“ Beschwerden und nicht auf reine Auskünfte ab. Im Jahr 2022 wurden 276 Beschwerden an die Justiz-Ombudsstellen erstattet, was bei einem Gesamtanfall von 2,669 Mio. Geschäftsfällen bei den Gerichten zu einer Quote von 10 Beschwerden je 100.000 Verfahren führt. Die Kennzahl erhält ihre Aussagekraft durch den Jahresvergleich.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

13


Quelle

BIS-Justiz, BMJ, Berichte der Justizombudsstellen

Berechnungsmethode

jährliche Beschwerden im Verhältnis zum jährlichen Gesamtanfall