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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Datenschutzbehörde in angemessener Dauer.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgabe der Justiz ist es, eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer zu garantieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0).
Aufgrund von Verzögerungen beim Rollout des digitalen Mahnverfahrens und Exekutionsverfahrens kam es im Durchschnitt des Jahres 2023 insgesamt zu einer geringfügigen Untererfüllung der digital geführten Verfahren. Bereits gegen Ende 2023 konnte jedoch eine deutliche Steigerung gemessen werden.
Sowohl hinsichtlich der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, die länger als drei Jahre dauern, als auch die Anzahl der über ein Jahr anhängigen zivilrechtlichen Streitsachen konnten die jeweiligen Zielvorgaben erfüllt werden.
Die Anzahl der zum Ende des Geschäftsjahres offenen Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, was dem – im Vergleich zum Vorjahr – deutlich höheren Anfall geschuldet ist.
Das Wirkungsziel kann daher insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.
Österreich ist mit dem vierten Platz weiterhin im EU-Spitzenfeld wenn es um die Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen geht (gemessen durch den internationalen Indikator aus dem EU-Justizbarometer). Dies zeigt auch die geringe Beschwerdequote, in Hinblick auf die Verfahrens- und Urteilsausfertigungsdauer, bei den Justizombudsstellen.
Die Digitalisierung im Bereich Justiz nimmt weiterhin konstant zu. So haben sich der Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung und die Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht überplanmäßig erhöht.
Die Fortbildungsveranstaltungen der Justizbediensteten sind nach wie vor gut besucht und übertreffen die Erwartungen deutlich.