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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren

Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Zivil und Handelssachen“ (EU-Justizbarometer)

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Österreich liegt im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil-und Handelssachen derzeit auf Platz 4 (EU-Justizbarometer 2023).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Spitzenposition Österreichs (Top 5) im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen (Ö derzeit auf Platz 1, vgl. EU-Justizbarometer 2021)

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Aufrechterhaltung der Spitzenposition Österreichs (Top 5) im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen

Erläuterung der Entwicklung

Das jährlich erscheinende EU-Justizbarometer vergleicht u.a. die Verfahrensdauer der EU-Mitgliedstaaten, wobei Österreich regelmäßig im Spitzenfeld vertreten ist. Die Reihung erfolgt hier immer nach der Instanz mit der längsten Verfahrensdauer. In diesem Jahr weist die dritte Instanz die längste errechnete Verfahrensdauer (mit 153 Tagen) auf, während im Vorjahr die erste Instanz die längste Verfahrensdauer hatte (mit 156 Tagen, heuer 135 Tage). Für die zweite Instanz ist demgegenüber eine Verfahrensdauer von 96 Tagen ausgewiesen.
Ziel ist es, die gute Position (Top 5) weiterhin aufrecht zu erhalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze