MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
59%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Mittlerweile wird die digitale Aktenführung an allen Dienststellen der Justiz genutzt. Der Zielzustand 2023 von 50% wurde mit 59% (über-)erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
31,7
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
980.000Anzahl
Zielzustand
550.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Durch Ausbau der digitalen Aktenführung, Verbesserungen im Bereich der Verrechnungsstellen und Ausbau von JustizOnline wurden etwa 980.000 elektronische Akteneinsichten durch zB Rechtsanwältinnen:Rechtsanwälte, Notarinnen:Notare, Sachverständige und Parteien im Jahr 2023 durchgeführt. Der Zielzustand 2023 mit etwa 550.000 Akteneinsichten wurde (über-)erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
412.000
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung