MASSNAHME
Reform des Ergänzungswesens
Reform des Ergänzungswesens
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufwertung der Stellungsstraßen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Generalsanierung des Stellungshauses LINZ wurde in das Jahr 2022 verschoben und wird mit voraussichtlich Ende Oktober/Mitte November 2022 abgeschlossen sein.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
14.09.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Stellungshaus Innsbruck auf neuesten infrastrukturellen Standard gebracht
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Stellungshaus Linz auf neuesten infrastrukturellen Standard gebracht. Das Stellungshaus Wien folgt 2022.
Erläuterung der Entwicklung
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Österreich mussten die Stellungen des ÖBH im Jahr 2020 zeitweilig ausgesetzt, und konnten diese in der Folge aufgrund der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen ebenfalls zeitweilig auch nur mit eingeschränkten Kapazitäten durchgeführt werden. Der hieraus auch im Ergänzungsbereich OÖ im Jahr 2020 entstandene sowie im Jahr 2021 zu erwartende Überhang an nicht gestellten Wehrpflichtigen erforderte den Einsatz aller im Stellungsreferat OBERÖSTERREICH verfügbaren zeitlichen, personellen und materiellen Ressourcen, sodass die im Zuge der Generalsanierung des Stellungshauses notwendige dreimonatige Aussetzung des Stellungsbetriebes als nicht zweckmäßig beurteilt wurde. Der bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verschiebung der Generalsanierung vorhersehbare und auch nun bestätigte weitaus geringere Überhang an nicht gestellten Wehrpflichtigen im Jahr 2022 ermöglichte nunmehr die Durchführung der Generalsanierung in diesem Jahr mit entsprechend geringeren Auswirkungen auf die Anzahl der gestellten Wehrpflichtigen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht