MASSNAHME
Ausgestaltung des Netzwerks von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglichst nach den aktuellsten internationalen Standards
Ausgestaltung des Netzwerks von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglichst nach den aktuellsten internationalen Standards
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Voll-DBA pro Jahr
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
0 Voll DBA
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
kein Voll DBA.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
1 Voll DBA, wobei ein Voll DBA einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein bisher bestehendes DBA zur Gänze ablöst.
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2021 wurde kein Voll DBA abgeschlossen, es wurden jedoch drei Teilrevisionen i.V.m. Indien (BGBl. III Nr. 69/2021), Ukraine (BGBl. III Nr. 98/2021) und Tadschikistan (BGBl. III Nr. 96/2021) abgeschlossen. Dazu lässt sich generell konstatieren, dass die Republik Österreich bereits über ein dichtes Netz an DBA verfügt und die genannten Teilrevisionen in diesem Bereich aus fachlicher Sicht zu präferieren waren.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht