MASSNAHME
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein Konzept und ein legistischer Erstentwurf werden erarbeitet
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag wurden nicht mit Wirksamkeit im Jahr 2021 erhöht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
07.01.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Regierungsprogramm sieht eine Erhöhung des Familienbonus Plus von derzeit 1.500 EUR auf 1.750 EUR und des Kindermehrbetrages von derzeit 250 EUR auf 350 EUR vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag wurden erhöht.
Erläuterung der Entwicklung
Eine Erhöhung wurde im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 vorgesehen, welches jedoch erst im Jahr 2022 in Kraft getreten ist. Eine teilweise Zielerreichung erscheint aber auch deshalb sachgerecht, weil das BMF eine Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages über das im Rahmen des Regierungsprogramms vorgesehene Ausmaß (auf 2.000 EUR bzw. 450 EUR) sichergestellt hat.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise