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WIRKUNGSZIEL

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Wirtschaft verzeichnete nach der durch COVID-19 bedingten Rezession des Jahres 2020 im Vorjahr einen Aufschwung, der sich auch in arbeitsmarktbezogenen Daten widerspiegelt. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2021 im Durchschnitt bei 8 % (nationale Definition/Arbeitsmarktservice) und sank damit deutlich gegenüber dem Vorjahr (Quelle: Statista). Diese positive Entwicklung zeigt sich in einem beträchtlichen und in diesem Ausmaß bei Erstellung der Wirkungsangaben für das ggst. Evaluierungsjahr (auch nach externen Prognosen) nicht abschätzbaren Zuwachs in der Bruttolohnsumme. Gesamt betrachtet stagnierte die Erwerbstätigenquote, was sich anhand einer Zunahme der Erwerbstätigenquote der Männer von +0,2 % und einer Abnahme der Erwerbstätigenquote der Frauen von -0,2 % plausibilisieren lässt. Wenngleich die Gesamtsituation des Arbeitsmarktes somit besonders positiv zu bewerten ist, muss für den Bereich geschlechterbezogene Arbeitsmarktpartizipation konstatiert werden, dass zwar keine signifikanten Verbesserungen der Situation von Frauen im Vergleich zu 2019 erzielt werden konnten. In Anbetracht der Krise und der mit dieser zusammenhängenden konservativen Zielwertsetzung ist es jedoch als überplanmäßig zu beurteilen, dass die genannten Quoten in etwa gehalten werden konnten. Als besonders positiv ist die Angleichung der Teilzeitquoten zwischen Frauen und Männern zu beurteilen. In steuerlegistischer Hinsicht konnten im Jahr 2021 die wesentlichen Vorarbeiten für die Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages sowie für eine weitergehende Entlastung von Niedrig- und Geringverdienern abgeschlossen werden, die im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 in Kraft getreten sind. Auch damit wurde positiver Einfluss auf das Gleichstellungsziel der UG 16 genommen.
Mit dem Wirkungsziel wird insbesondere ein Beitrag zu SDG 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“ geleistet, indem mit positiven Erwerbsanreizen die (erweiterte) Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt erleichtert wird.