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MASSNAHME

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

2021
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

53

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Die entsprechenden Vertreterinnen des BMF in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen des BMF wurden in ausreichendem Ausmaß bestellt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

49


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien (Abfrage)