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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2021 stellte sich die Beteiligungsstruktur in der UG 45 wie folgt dar:
100 %-Beteiligungen: Buchhaltungsagentur des Bundes, Bundesbeschaffung GmbH, Bundespensionskasse AG, Finanzmarktaufsichtsbehörde, Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum AG, Monopolverwaltung GmbH, Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, Österreichische Beteiligungs AG, Oesterreichische Nationalbank AG
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 50 % und 100 %: Felbertauernstraße AG, Großglockner Hochalpenstraße AG, Österreichisches Konferenzzentrum Wien AG, Verbund AG und Villacher Alpenstraßen Fremdenverkehrs GmbH
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 0 % und 50 %: Planai Hochwurzen Bahnen GmbH
Obwohl dem Beteiligungsmanagement des BMF die geplanten Personalkapazitäten nicht zur Gänze zur Verfügung standen, konnte das gegenständliche Wirkungsziel zur Gänze erreicht werden. Der Buchwert der Beteiligungen lag per 31. Dezember 2021 um 7,3 % über dem Planwert. Diese positive Entwicklung konnte trotz den herausfordernden Rahmenbedingungen durch die COVID-19-Pandemie durch das aktive Beteiligungsmanagement erreicht werden.
Die damalige österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2018 auf 35 % zu erhöhen. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen, hat sich die damalige Bundesregierung verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (Ziel 25 %) und 2018 (Ziel 35 %). Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 beschlossen, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 40 % in jedem einzelnen Aufsichtsrat zu erhöhen.
Der Frauenanteil der Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2021 bei rund 53 %. Der Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wird übererfüllt.
Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt und die erforderlichen Bundesmittel angewiesen. Die Bundesmittel für die Abwicklung der Fixkostenzuschüsse wurden gemäß Richtlinien und entsprechend der COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2021 wurden keine Standortsicherungszuschüsse beantragt. Anträge auf Gewährung von Standortsicherungszuschüssen wären bis zum 31.8.2021 einzubringen gewesen.