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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte.

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2022 stellte sich die Beteiligungsstruktur in der UG 45 wie folgt dar:
100 %-Beteiligungen: Buchhaltungsagentur des Bundes, Bundesbeschaffung GmbH, Bundespensionskasse AG, Bundesrechenzentrum GmbH, Finanzmarktaufsichtsbehörde, Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum AG, Monopolverwaltung GmbH, Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, Österreichische Beteiligungs AG, Oesterreichische Nationalbank AG
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 50 % und 100 %: Felbertauernstraße AG, Großglockner Hochalpenstraße AG, Österreichisches Konferenzzentrum Wien AG, Verbund AG und Villacher Alpenstraßen GmbH
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 0 % und 50 %: Planai Hochwurzen Bahnen GmbH
Obwohl dem Beteiligungsmanagement des BMF die geplanten Personalkapazitäten nicht zur Verfügung standen, konnte das gegenständliche Wirkungsziel zur Gänze erreicht werden. Der Buchwert der Beteiligungen lag per 31. Dezember 2022 um 3,57 % über dem Planwert.
Die damalige österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2018 auf 35 % zu erhöhen. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen, hat sich die damalige Bundesregierung verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (Ziel 25 %) und 2018 (Ziel 35 %). Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 beschlossen, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 40 % in jedem einzelnen Aufsichtsrat zu erhöhen.
Der Frauenanteil der Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2022 exakt bei 50 %. Der Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wird überplanmäßig erreicht.
Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt und die erforderlichen Bundesmittel angewiesen. Die Bundesmittel für die Abwicklung der Zuschüsse wurden gemäß Richtlinien und entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.
Das Wirkungsziel trägt dem SDG-Unterziel 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheiten bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherzustellen“ bei.