Im Jahr 2023 stellte sich die Beteiligungsstruktur in der UG 45 wie folgt dar:
100 %-Beteiligungen: Buchhaltungsagentur des Bundes, Bundesbeschaffung GmbH, Bundespensionskasse AG, Bundesrechenzentrum GmbH, Finanzmarktaufsichtsbehörde, Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum AG, Monopolverwaltung GmbH, Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, Österreichische Beteiligungs AG, Oesterreichische Nationalbank AG
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 50 % und 100 %: Felbertauernstraße AG, Großglockner Hochalpenstraße AG, Österreichisches Konferenzzentrum Wien AG, Verbund AG und Villacher Alpenstraßen GmbH
Beteiligung mit Anteilsbesitz zwischen 0 % und 50 %: Planai Hochwurzen Bahnen GmbH
Obwohl dem Beteiligungsmanagement des BMF die geplanten Personalkapazitäten nicht zur Verfügung standen, konnte das gegenständliche Wirkungsziel überwiegend erreicht werden. Der Buchwert der Beteiligungen lag per 31. Dezember 2023 geringfügig unter dem Planwert.
Die damalige österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2018 auf 35 % zu erhöhen. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen, hat sich die damalige Bundesregierung verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (Ziel 25 %) und 2018 (Ziel 35 %). Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 beschlossen, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 40 % in jedem einzelnen Aufsichtsrat zu erhöhen. Der Frauenanteil der Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2023 bei 45,1%. Der Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wird überplanmäßig erreicht.
Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt und die erforderlichen Bundesmittel angewiesen. Die Bundesmittel für die Abwicklung der Zuschüsse wurden gemäß Richtlinien und entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.
Das Wirkungsziel trägt dem SDG-Unterziel 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheiten bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherzustellen“ bei.