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MASSNAHME

Monitoring der aktuellen Aufsichtsgremien und deren Funktionsperioden

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Laufendes Monitoring

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Funktionsperioden der Aufsichtsratsmitglieder werden einem laufenden Monitoring unterzogen, wobei die Frauenquote bei Neu- bzw. Wiederbestellungen entsprechend berücksichtigt wird.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vorgaben des Ministerratsbeschlusses 21/7 vom 3. Juni 2020 wurden laufend berücksichtigt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Laufende Berücksichtigung der Vorgaben des Ministerratsbeschlusses 21/7 vom 3. Juni 2020, in welchem eine Erhöhung der Frauenquote auf 40 Prozent vorgesehen ist, bei der Nominierung von BMF-Vertreterinnen und Vertretern in diesen Gremien sowie verstärkte Berücksichtigung der Erhöhung der Frauenquote bei Leitungsorganen der ausgegliederten Unternehmen.

Erläuterung der Entwicklung

Die entsprechenden Vertreterinnen des BMF in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen des BMF wurden in ausreichendem Ausmaß bestellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze